International Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

Die Regelung zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig, so Beschluss des Zweiten Senats.

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Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Der Mietendeckel ist jetzt Geschichte. Das ist gut, denn auch baupolitisch war er der völlig falsche Weg. Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen. Meine Devise heißt: bauen, bauen, bauen! Allein im Jahr 2020 wurden 300.000 neue Wohnungen gebaut, so viel wie seit 20 Jahren nicht mehr. Das ist und bleibt der beste Mieterschutz.“
Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg: „Seit mehr als zwei Jahren wird in Berlin über den Mietendeckel gestritten, aber das Wohnraumproblem bleibt ungelöst. Bei der Modernisierung und der energetischen Sanierung hat das Gesetz zum Stillstand geführt, ebenso wie im Neubau. Die mittelständischen Unternehmen haben ihre Investitionen gestoppt. Der angespannte Markt kann aber nur durch Neubau entlastet werden. Deshalb braucht die Politik die mittelständische Immobilienwirtschaft als Partner. Wir stehen bereit, um das Wohnraumproblem zu lösen – das funktioniert aber nur ohne den Mietendeckel.“

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte dazu führen, dass Vermieter in Berlin nun Geld von ihren Mietern nachfordern.

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