Investment Eyemaxx lädt zu zweiter Gläubigerabstimmung für alle drei Anleihen am 29. April

Erforderlich ist dieser Schritt, weil bei den Abstimmungen ohne Versammlung das notwendige Teilnahmequorum von 50 Prozent nicht zustande kam.

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Eyemaxx lädt zu zweiter Gläubigerabstimmung für alle drei Anleihen am 29. April

Wie Eyemaxx per Aussendung mitteilt, wird die Abstimmung, betreffend der Anpassung der Anleihebedingungen bei den Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 am 29. April in Form einer Präsenzversammlung stattfinden.  Konkret sollten die Gläubiger der ersten beiden Papiere der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote auf 15 Prozent zustimmen. Bei der Anleihe 2020/2025 sollte wiederum die Mindesteigenkapitalquote von 15 Prozent fortbestehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist.  

Dass das notwendige Teilnahmequorum von 50 Prozent bei der ersten Abstimmung ohne Versammlung in der vergangenen Woche nicht erreicht werden konnte, kommt für CEO Michael Müller letztlich nicht überraschend. „Das war aufgrund der Tatsache, dass die Osterferien in Deutschland nach Ostern angesetzt sind eigentlich klar“, meint er gegenüber dem ImmoFokus. Bei der ersten Abstimmung konnte jedenfalls eine durchschnittliche Beteiligung von rund 26 Prozent erreicht werden. Gleichzeitig haben fast alle Teilnehmer positiv abgestimmt. Am 29.4 wird das erforderliche, notwendige Teilnahmequorum jeweils 25 Prozent der ausstehenden Anleihen betragen. Laut Müller wird dieses mit „großer Sicherheit“ erreicht werden. Dafür werde man den Dialog mit den Anleihegläubigern noch weiter intensivieren.


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