Investment IMMOFINANZ veröffentlicht Übernahmeangebot für die S IMMO

Den Aktionären der S IMMO wird ein Preis pro Aktie der S IMMO AG von 22,25 Euro geboten. Die Annahmefrist läuft vom 19. Mai 2021 bis 16. Juli 2021. Aufgrund des späteren Angebotsbeginns wird die ordentliche Hauptversammlung der IMMOFINANZ verschoben. Diese soll nach der Abwicklung des Übernahmeangebots durchgeführt werden.

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IMMOFINANZ veröffentlicht Übernahmeangebot für die S IMMO

Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 40,3 Prozent auf den sechsmonatigen VWAP (volumengewichteter durchschnittlicher S IMMO-Börsekurs der letzten sechs Monate) von 15,86 Euro vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht. Die Prämie auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 13. März 2021, vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht, von 18,04 Euro beträgt 23,3 Prozent.

Der Angebotspreis versteht sich cum-dividend. Das bedeutet, dass der Angebotspreis je S IMMO-Aktie um den Betrag einer allfälligen, zwischen dieser Bekanntmachung und der Abwicklung eines Angebots erklärten Dividende je S IMMO-Aktie reduziert wird, sofern die Abwicklung eines Angebots (Settlement) nach dem relevanten Dividendenstichtag stattfindet.

Das Angebot ist auf den Erwerb sämtlicher ausstehender S IMMO-Aktien (ISIN AT0000652250) gerichtet, die nicht von der Bieterin oder von S IMMO selbst (eigene Aktien) gehalten werden. IMMOFINANZ hält derzeit 19.499.437 Stück Aktien (rund 26,49%-Anteil am Grundkapital). S IMMO hält derzeit 2.676.872 Stück eigene Aktien (Stand 17.05.2021). Somit umfasst das Angebot den Erwerb von bis zu 51.432.587 Stück Aktien, entsprechend rund 69,87% des Grundkapitals der S IMMO.

Angebotsbedingung: Satzungsänderung zur Aufhebung des Höchststimmrechts 

Angebotsbedingung ist eine Satzungsänderung zur Aufhebung des Höchststimmrechts. Die S IMMO-Aktionäre können dies in einer Hauptversammlung während der Annahmefrist konkret für den Vollzug des Angebots entscheiden.  Dazu hat spätestens vor dem 15. Börsetag vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots - sprich am 24. Juni 2021 - ein Beschluss der Hauptversammlung der S IMMO zum satzungsmäßigen Höchststimmrecht zu erfolgen. Wird das Angebot nicht vollzogen, bleibt das Höchststimmrecht materiell in Geltung.

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von Patrick Baldia 1 Minute Lesezeit