Hotel Dorint Hotelgruppe reicht in Deutschland Verfassungsbeschwerde ein

Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe fühlt sich von der Bundesregierung bei den Coronahilfen gegenüber anderen Unternehmen benachteiligt und sieht seine Grundrechte auf Gleichbehandlung verletzt.

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Dorint Hotelgruppe reicht in Deutschland Verfassungsbeschwerde ein

Durch die Deckelung der Überbrückungshilfe III auf 12 Millionen Euro für sechs Monate und die reaktivierte Insolvenzantragspflicht seien größere mittelständische Unternehmensgruppen nicht überlebensfähig, argumentiert Dorint-CEO Dirk Iserlohe. 

„Die Konzeption der Staatshilfen führt für die Nicht-KMUs dazu, dass das von Wirtschaftsminister Altmaier vorgegebene Ziel, dass „kein Unternehmen wegen Corona in die Insolvenz muss“, sicher verfehlt wird. Diese Verfahrensweise verstößt zudem gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz).“  Der Kölner Unternehmer sieht zwar, dass die „November- und Dezemberhilfen“ grundsätzlich Schadensregulierungsansätze sind, diese aber im Vorhinein bereits auf 75 % der Vergleichsmonate des Vorjahres (2019) begrenzt sind.

Dem zur Folge erhält der Einzelunternehmer mit seinem 120 Zimmerhotel nahezu 90 % des entstandenen Schadens in den Jahren 2020 und 2021. Ein Verbundunternehmen wie die Dorint Gruppe hingegen, erhält nach Inanspruchnahme aller Förderprogramme (2020 und 2021) nur ca. 38 % des tatsächlich bis 30.06.2021 entstanden Schadens und bleibt auf ca. 60 Millionen €uro Verlust sitzen. 

"Das ist doch absurd und unfair", kritisiert Dirk Iserlohe.

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