Bauprojekte: Das „Risiko pur“ professionell managen

Wenn wir Risiko sagen, dann meinen wir es im besten unternehmerischen Sinne: „to take a chance“.

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Wenn wir Risiko sagen, dann meinen wir es im besten unternehmerischen Sinne: „to take a chance“.

Jedes Bauen ist eine Investition mit einem klar definierten Ziel als Chance: Das Bauwerk soll termin- gerecht und auftragsgemäß erstellt werden, um in der Folge einen Return on Investment zu erzielen.

Die Komplexität von heutigen Bauvorhaben und der damit verbundene hohe Koordinationsaufwand führen hier zu oft unterschätzten Risiken. Fast alle Beteiligten arbeiten unter meist extremem Zeit- und Kostendruck. Das Umfeld – gesellschaftliche Anliegen, Behörden, (selbsternannte) Experten, Recht, Kultur, Naturgefahren etc. – sorgt aber immer wieder für Überraschungen. Durch Bauverzögerungen, nicht vorhergesehene, aber erforderliche Änderungen, Ausführungsmängel, Schäden am Objekt oder an der Umwelt etc. kann der Erfolg jedes noch so fundiert geplanten Projekts massiv gefährdet werden. Aber sehen wir uns die Rollen der einzelnen Beteiligten im Detail an.

Viele Beteiligte, unterschiedliche Interessen

Eigentümer, Bauherren und Entwickler sind an der qualitativ hochwertigen, zeitgerechten Fertigstellung des Bauwerks ohne Kostenüberschreitungen interessiert, um danach eben ihren Return on Investment zu erhalten. Schadensfälle, aber auch Verzögerungen aufgrund von „rechtzeitig“ entdeckten Problemen und Schadenspotenzialen können darüber hinaus auch noch zu schweren Reputationsschäden führen.

Oft wird eine Errichtungsgesellschaft gegründet, womit eine weitere Rechtspersönlichkeit auf den Plan tritt. Ist der Eigentümer gleichzeitig Nutzer, kann der gesamte Produktionsprozess leiden, das Management durch das Troubleshooting blockiert werden. Hat das Projekt eine hohe motivatorische Bedeutung oder eine starke Signalwirkung, wird das Gegenteil des gewünschten Erfolges erreicht. Aber Eigentümer und Bauherren sind nicht die Einzigen, für die viel auf dem Spiel steht: Architekten und Planern drohen bei (un)entdeckten Fehlern, die durch sie zu vertreten sind, oder bei durch Fehler verursachten Schäden empfindliche Haftungen und Reputationsschäden.

Die Interessenlage bei vielen Ausführenden wird durch einen Umstand dominiert: Bauunternehmen und sämtliche beteiligten Handwerker müssen ihre unter extrem harten Wettbewerbsbedingungen errungenen Aufträge mit Termindruck wirtschaftlich abwickeln.

Stiefkind Risikomanagement?

Risikomanagement kann hier meist (noch) als lästiger zusätzlicher Aufwand gesehen werden. Andererseits müssen sie bei Fehlern mit Zusatzkosten und sogar mit Haftungen rechnen, in der Folge auch mit Imageschäden. Es kann auch sein, dass ein Handwerker das bereits abgenommene Werk eines anderen beschädigt, was zu empfindlichen Verzögerungen führen kann. Unter den ausführenden Bauunternehmen gibt es die unterschiedlichsten Konstruktionen – von Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die solidarisch haften, bis zu mehrstufigen Subbeauftragungen.

Umso wichtiger wird die Rolle der örtlichen Bauaufsicht (meist Ziviltechniker, Ingenieurbüros oder Bau- meister), die vor Ort die Interessen des Bauherrn vertritt. Bei komplexen Projekten ist oft eine Reihe von Sachverständigen eingebunden (die als Experten besondere Warnpflichten haben).

Der (gesetzlich vorgeschriebene) Baustellenkoordinator hat auch positive Auswirkungen auf die Risikosituation, obwohl seine primäre Aufgabe im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die auf der Baustelle tätigen Personen liegt. Dieses Gap, das vielen unbekannt ist, kann zu (vermeidbaren) Schäden und empfindlichen Haftungen führen. Wenn „etwas passiert“, drohen zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und – insbesondere bei Personenschäden – auch strafrechtliche Konsequenzen. Dazu kommen oft wechselseitige Regressansprüche der Beteiligten.

Eines noch: Sämtliche Aktivitäten oder Fehler und Versäumnisse während der Erstellung des Bauwerks beeinflussen die Tätigkeit von Verwaltern, Immobilienmaklern und Facility-Management-Dienstleistern über die gesamte Nutzungsdauer.

Umfassender Bezug zur Finanzwirtschaft

Es gibt aber noch weitere Beteiligte, die aus der Finanzwirtschaft kommen: Die Investitionen sind meist sehr hoch und oft ganz oder teilweise fremdfinanziert. Diese Geldgeber haben sehr oft das finanzielle Ausfallrisiko, das unmittelbar mit dem Eintreten von Risiken in allen anderen Bereichen verknüpft ist. Insofern muss ihr Interesse am Thema Risikovermeidung umfassend sein. Für die Versicherungswirtschaft wiederum bietet eine gute Risikoeinschätzung die Basis, umfassenden Versicherungsschutz anzubieten (siehe Kasten). Risikomanagement im Bauwesen nützt also potenziell allen und gewinnt daher gerade an Momentum.

Jedes Bauprojekt ist komplex, jedes ist anders. Für das Risikomanagement gibt es dabei viel zu tun. Eine Risikoanalyse und Beratung während der Planungsphase und dann eine Begleitung während der Bauphase können kostenoptimierend Risiken steuern und diese versicherbar machen.

Packen wir’s an!


ÜBERBLICK: VERSICHERUNGSLÖSUNGEN FÜR BAUPROJEKTE

Die Bauwesenversicherung (Contractor‘s All Risk, kurz CAR) versichert die Leistungen, die im Rahmen eines Bauprojektes erbracht werden, sowie, falls erforderlich, auch bereits bestehende Sachwerte. Sie deckt im Zeitraum von der Baustelleneinrichtung bis zur Übergabe viele Risiken, die die Bauleistung bedrohen, ab – Schäden infolge mangelhafter Erstellung der Bauleistung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Schäden durch Gewässer und Grundwasser, andere Witterungseinflüsse und noch einiges mehr. Sie ist eine klassische All-Risk-Versicherung! Natürlich muss es bei einem noch so weiten Deckungsumfang Ausschlüsse geben und Selbstbehalte müssen vereinbart werden. Zusätzlich können auch Risiken gedeckt werden, die nach der Übergabe eintreten – sogenannte „Maintenance-Deckungen“. Mit der „vorgezogenen“ Betriebsunterbrechungsversicherung (Advanced Loss of Profits/ALoP) können mögliche Ertragsausfälle durch die verspätete Inbetriebnahme versichert werden, wenn diese durch in der Bauwesenversicherung versicherte Schäden verursacht wird. Auch hier sind Selbstbehalte üblich. Versichert sind wie in der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung fortlaufende Fixkosten und der entgehende Betriebsgewinn und in diesem Rahmen auch die Kosten für die Schadenminderung. Im Zuge von Bauvorhaben kann es für Architekten, Bauausführende und andere am Bau Beteiligte zu gravierenden Haftungen kommen – entweder gegenüber Dritten oder auch gegenüber den anderen am Bau Beteiligten. Diese sind in den Berufshaftpflichtversicherungen meistens entweder der Höhe und/oder dem Umfang nach oft nur eingeschränkt gedeckt. Ein spezielles Kapitel sind die Haftungen des Bauherren oder Ansprüche gegen ihn – diese können auch verschuldensunabhängig sein!