Finanzierung Brunner: FMA soll Lockerung der Immobilienkredit-Vergabe prüfen

Strengere Verordnung erst seit Juli in Kraft

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Brunner: FMA soll Lockerung der Immobilienkredit-Vergabe prüfen

Seit 1. Juli herrschen verschärfte Vorgaben zur Immobilien-Kreditvergabe. Die Auslegung der zu Grunde liegenden Verordnung durch die FMA hat nun Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) auf den Plan gerufen, er fordert die Prüfung einer Lockerung. "Aufgrund der verschärften Bedingungen für die Kreditvergabe tritt zunehmend die Situation ein, dass die Menschen in unserem Land nicht mehr in der Lage sind, Zugang zu Krediten zu erlagen", kritisiert er in einem Brief an die FMA-Chefs.

Zwar werden Brunners Worten zufolge die grundsätzlichen Ziele der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) "weitgehend anerkannt". Es gebe aber in einer Vielzahl an Stellungnahmen "Kritik an der Auslegung in der Praxis", heißt es im Schreiben an die Chefs der Finanzmarktaufsicht (FMA), Helmut Ettl und Eduard Müller, das der APA vorliegt.

"Insbesondere junge Familien sind nicht mehr in der Lage, sich eigenen Wohnraum zu schaffen", kritisiert der Finanzminister. "Gerade die Fremdfinanzierung über Kredite ist hier ein wesentliches Mittel und daher ist der Zugang zu Krediten unerlässlich." Brunner betont aber auch, dass "die Stabilität des Bankensektors und der Schutz von Kreditnehmern vor einer möglichen Überschuldung prioritär sind". Dieses Ziel hat die Verordnung in erster Linie.

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich auch verändert, erinnert Brunner. Die Kapitalmarktzinsen sind gestiegen, der ökonomische Ausblick ist düster. So sei "zusätzlich zur regulatorischen Hemmung bei der Kreditvergabe auch erweiterte Vorsicht bei den Kreditinstituten eingetreten".

Also lässt es das neue Umfeld für Brunner prüfenswert erscheinen, "ob in der aktuellen Situation seitens der Regulierungsbehörde eine Lockerung sinnvoll ist. In diesem Sinne rege ich an, zu prüfen, ob die FMA-Verordnung in ihrer derzeitigen Form noch zeitgemäß ist oder wo Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Finanzmarktstabilität auf der einen und der sinnvollen Kreditfinanzierung für Privatpersonen auf der anderen Seite möglich sind." Und weiter: "Ich denke, dass wir gemeinsam mit einer praxistauglicheren Regelung der Kreditvergabe unter Beweis stellen könnten, dass die Behörden in Österreich den Menschen helfen und in der Lage sind, eigene Entscheidungen regelmäßig einer Objektivierung zu unterziehen."

Seit Mitte des heurigen Jahres sind zuvor nur empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Finanzierungen rechtsverbindlich. Für den Kauf einer Immobilie müssen 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. "Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, fragilen Niedrigzinsumfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen", hatten die FMA-Vorstände Ettl und Müller im Vorfeld der Umsetzung betont.

Auch die niederösterreichische Landeshauptfrau und gewichtige ÖVP-Politikerin Johann Mikl-Leitner hatte dieser Tage bereits eine Überprüfung der KIM-VO seitens der FMA gefordert. Sie kündigte für Niederösterreich, wo im kommenden Jahr Landtagswahlen stattfinden, eine Haftungsübernahme und die Verlängerung der Laufzeit von Landesdarlehen an. Sie verwies auf die Teuerung, höhere Zinsen für Kredite und auch auf höhere Baukosten. Hinzu komme eben die Verschärfung durch die KIM-VO, die zusätzliche Hürden aufbaue, "unverhältnismäßig" und "überbordend" sei und damit den Handlungsspielraum schmälere. Immerhin sei ein Eigenheim "die beste Altersvorsorge". Zur Übernahme einer Haftung durch das Land erwarte sie das Okay der Finanzmarktaufsicht, so Mikl-Leitner. (apa)

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von Patrick Baldia 1 Minute Lesezeit