Energieeffizienzgesetz: Lösungen für Unternehmen

Das neue Energieeffizienzgesetz ist mit Beginn 2015 in Kraft und verpflichtet große Unternehmen, ein Energiemanagementsystem einzuführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen externen Auditor durchzuführen.

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Das neue Energieeffizienzgesetz ist mit Beginn 2015 in Kraft und verpflichtet große Unternehmen, ein Energiemanagementsystem einzuführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen externen Auditor durchzuführen.

Das gilt für alle Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro bzw. einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro. Unternehmensgruppen mit mehr als 50% Beteiligungen werden zusammengezählt.

Ein Energie-Managementsystem beinhaltet u.a. die Führung einer Energiebuchhaltung über jedes „konditionierte“ Gebäude (Energie-Monitoring) und die Erstellung eines jährlichen Berichts. Die alle 4 Jahre vorgeschriebenen Energieaudits dürfen nur von externen unabhängigen Experten durchgeführt werden. Der Energiedienstleister ENERGIECOMFORT bietet hier spezielle Unterstützung an – ohne Komfortverlust und hohe Kosten.

Gesetzeskonforme Lösung

Martina Jochmann, Geschäftsführerin von ENERGIECOMFORT dazu: „Wir beschäftigen uns schon sehr lange mit dem Thema Energieeffizienz, es ist Teil unseres Kerngeschäftes. Mit unserer Erfahrung, unserem Know-how bei Energieeffizienz und der Tatsache, dass wir seit Jahren Einsparungen bei Energieverbrauchern in ganz Österreich realisieren, können wir nun Lösungen speziell für die Erfüllung des neuen Gesetzes anbieten.“

„Eindrucksvolle Referenz ist unser Energieeffizienz-Programm Energie.Optimal.“, berichtet Geschäftsführer Manfred Blöch, „hier konnte ENERGIECOMFORT im Schnitt mehr als 13 Prozent jährlich einsparen – oft mit Maßnahmen, die dem Unternehmen keinerlei Investitionskosten verursachen. Dadurch kann man nicht nur kostenneutral die Gesetzesvorgaben erfüllen, sondern auch Geld sparen.“


PFLICHTEN FÜR UNTERNEHMER

  • Achtung – Konzernzusammenrechnung: Die Betrachtung für Schwellenwerte erfolgt immer als Summe innerhalb eines Konzerns bzw. Unternehmens inkl. aller Beteiligungen von mehr als 50%!
  • Alle 4 Jahre externes Energieaudit oder Energiemanagementsystem (EnMS) inkl. internem oder externem Energieaudit (ISO 50001, ISO 14001, EMAS)
  • Bereits durchgeführte Audits können angerechnet werden (4 Jahres-Intervall ist zu beachten).

ZEITPLAN

  • Bis Ende Jänner 2015 haben große Unternehmen der Monitoringstelle zu melden, ob ein EnMS oder Audit gemacht wird.
  • Die Implementierung eines EnMS inkl. Zertifizierung bzw. das Energieaudit muss bis Ende November 2015 fertiggestellt und das Ergebnis der Monitoringstelle gemeldet sein