Finanzierung FMA - Kein grünes Licht für NÖ-Landeshaftung bei Immo-Krediten

Modell sei mit KIM-Verordnung und mit deren Zielen nicht vereinbar

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der vom Land Niederösterreich im vergangenen Oktober ins Spiel gebrachten Haftungsübernahme für Immobilienkredite eine Absage erteilt. Das Modell sei mit der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) bzw. deren Ziel nicht vereinbar, teilte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Montag auf Anfrage mit. Er bestätigte damit einen Onlinebericht des ORF Niederösterreich.

Aus Sicht der FMA sei klar, dass eine Übernahme der Haftung "nicht das Problem löst, an das die KIM-Verordnung adressiert", sagte Grubelnik zur APA. Die Leistbarkeit für Kreditnehmer würde durch eine Landeshaftung nach niederösterreichischem Vorbild nicht erhöht, beschränkt würde vielmehr das Risiko der Banken.

Die seit August 2022 geltende KIM-Verordnung sieht vor, dass für den Kauf einer Immobilie 20 Prozent des Gesamtkostenaufwands in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden müssen und die monatliche Kreditrate höchstens 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen darf. Weiters darf die Laufzeit einer Finanzierung maximal bei 35 Jahren liegen.

Vom Land wurde die 20-Prozent-Quote bei den Eigenmitteln im vergangenen Oktober als zu hoch bezeichnet. Präsentiert wurde ein Modell, bei dem 15 Prozent Eigenmittel vorgewiesen werden müssen. Für die übrigen fünf Prozent wollte das Land - gedeckelt mit 30.000 Euro - haften, so der Vorschlag. (apa)

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