Rund um Immobilien Immobilien Bau Land Burgenland deckelt Baulandpreise

Eine Verordnung mit Maximalbeträgen wurde beschlossen.

von 2 Minuten Lesezeit

Das Burgenland will Bauland mit einem festgelegten Maximalpreis wieder leistbarer machen. Per Verordnung werden die Preise, zu denen Gemeinden ihre Grundstücke verkaufen können, gedeckelt. Außerdem soll bei allen Umwidmungen eine Baulandmobilisierungsvereinbarung geschlossen werden, die ebenfalls den Maximalpreis vorgibt, teilte Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit. Schon am vergangenen Montag wurde das im Raumplanungsbeirat beschlossen.

Das Land will damit den steigenden Baulandpreisen entgegenwirken: "Das sind exorbitante Zahlen, die hier schon gehandelt werden", meinte Dorner. In Gols (Bezirk Neusiedl am See) wurde zuletzt etwa ein Grundstück um 380 Euro pro Quadratmeter verkauft, erzählte Bürgermeister Kilian Brandstätter (SPÖ). Für viele junge Familien sei das nicht mehr leistbar. "Wir kämpfen als Bürgermeister für den Verbleib der jungen Menschen in unserer Gemeinde", so Brandstätter.

Festgelegt wird der Maximalpreis auf Basis eines Gutachtens eines externen Sachverständigen, der jede Gemeinde einzeln bewertet hat. Zudem wird mit Daten von Statistik Austria gearbeitet. Zur Berechnung wird der Wert einer Grünfläche mit Umwidmungspotential, also angrenzend an Bauland, herangezogen, die durchschnittlichen Aufschließungskosten werden dazugerechnet.

Dieser Wert dürfe nicht überschritten werden, billiger zu verkaufen sei aber natürlich weiterhin möglich, erläuterte Dorner. Insbesondere in einigen südburgenländischen Gemeinden werde das wohl der Fall sein. Im Februar will der Landesrat durch die Bezirke touren und Informationsveranstaltungen zum Preisdeckel sowie zur viel diskutierten Baulandmobilisierungsabgabe abhalten.

Letztere werde aufgrund der zahlreichen Ausnahmen "keine Massenabgabe" sein, sagte Dorner. Er rechnet damit, dass lediglich ein "einstelliger Prozentsatz" der Grundbesitzer davon betroffen sein werde. Die Altersgrenze, bis zu der Grundstücke für Kinder und Enkelkinder aufgehoben werden dürfen, werde wie angekündigt von 30 auf 45 Jahre angehoben. (apa)

Verwandte Artikel