Pema-Klage gegen Bürgermeister Willi landete vor Gericht

Die Errichtungsgesellschaft des Pema 2-Turms des Immobilieninvestors Markus Schafferer klagte Willi wegen Kreditschädigung und Verbreitung unwahrer Tatsachen. Der Grund: Eine Behauptung des Bürgermeisters in Bezug auf den Leerstand im Pema 2-Gebäude. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

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Pema-Klage gegen Bürgermeister Willi landete vor Gericht

Der Streitwert belief sich dabei auf 21.000 Euro. Willi hatte am 26. Oktober 2020 in der ORF-Sendung "Tirol Heute" die Aussage getätigt, dass von den 173 Wohnungen im PEMA2-Gebäude "knapp über 90 leer stehen". Die Unrichtigkeit dieser Behauptung sei dem Bürgermeister laut der klagenden Partei "Amraser Straße 2-4- Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH" bekannt gewesen, argumentierte die Klägerseite und sprach im Vorfeld von einer deutlichen geringeren Anzahl. Willi blieb vor Gericht jedoch bei seinen Aussagen. 

Er meinte bei der Verhandlung, dass er seinen "subjektiven Eindruck des Pema-Leerstands", den er bei mehrmaligem Vorbeifahren am Abend erhalten habe, "objektiv verifiziert" habe, indem er in seiner Funktion als Bürgermeister vor dem Interview das Gebäude- und Wohnungsregister abgefragt habe. 

Insgesamt gehe es ihm darum, so der grüne Bürgermeister der Landeshauptstadt, dass mehr Hauptwohnsitznehmer in der Stadt seien, damit dieser auch mehr Geld aus dem Finanzausgleich zufließe. Auch wolle er, dass "alle politischen Instrumente gegen den Leerstand" zum Einsatz gebracht werden, so Willi. Diesbezüglich brachte er Ideen wie eine Leerstandsabgabe oder Türnummerverordnung, mit Hilfe derer Wohneinheiten differenzierter erfasst werden können, abermals ins Spiel. 

Der Klagsvertreter zog jedoch in Zweifel, ob Willi seine Fernseh-Äußerungen in seiner hoheitlichen Funktion als Bürgermeister getätigt habe. "Das Interview war vielmehr eine politisch-persönliche Aktivität", meinte ebenjener. Etwaige Meldeverstöße in Hinsicht auf Hauptwohnsitzmeldungen im Pema 2-Gebäude, welche sehr wohl im Interesse des Bürgermeisters sein könnten, hätten zudem im Interview eine eher untergeordnete Rolle gespielt, so der Klagsvertreter. 

Sehr wohl auf der Ebene des bürgermeisterlichen Interesses nach Leerstands-Minimierung und der Information der Öffentlichkeit über etwaigen Leerstand sahen das Interview Willi und sein Beklagtenvertreter. "Er hat die Aufgabe, den Leerstand zur Kenntnis zu bringen", strich Willis Rechtsbeistand heraus.

(APA)