Steuerreform 2015/16 - die Immobilie als Financier der Steuerbegünstigungen

Kommentar von Georg Flödl, ÖVI Präsident, zum Artikel "Escape from the Cash Trap"

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Am 19. Mai 2015 schickte die Regierung den mit Spannung erwarteten Gesetzesentwurf zum Steuerreformgesetz 2015/2016 in Begutachtung. Schon nach einer ersten Analyse steht fest: Auf Immobilien kommt eine massive Mehrbelastung zu, anscheinend sollen die steuerlichen Begünstigungen der Reform dergestalt gegenfinanziert werden. So soll die Erhöhung der erst 2012 eingeführten Immobilienertragsteuer von 25 Prozent auf 30 Prozent bei gleichzeitigem Wegfall des Inflationsabschlages Geld in die Staatskasse spülen. Das ist nichts anderes als eine kalte Progression für Immobilien, denn diese beiden Maßnahmen in Kombination bewirken nicht nur eine Versteuerung eines Scheingewinns sondern auch eine massive Steuererhöhung.

Nachstehendes Beispiel veranschaulicht deutlich, was in Österreich unter Eigentumsfreiheit verstanden wird: „Eine gebrauchte Wohnung wurde 2014 um 300.000 Euro angeschafft und wird nach 20 Jahren um 450.000 Euro verkauft. (Angenommen wurde lediglich eine Inflationsrate von 2 Prozent, aber keine sonstige Wertsteigerung und keine Instandsetzungsarbeiten, da das Objekt vor dem Ankauf umfassend saniert wurde.) Nach geltender gesetzlicher Lage würde in diesem konkreten Beispiel eine Steuerbelastung von 30.000 Euro entstehen. Nach der Steuerreform in vorliegender Fassung wäre eine Immobilienertragsteuer in der Höhe von 45.000 Euro abzuführen, das ist in diesem Fall eine Steuererhöhung von 50 Prozent!“

Zudem handelt es sich um einen Scheingewinn, denn allein die Annahme einer 2prozentigen Inflation p.a. bewirkt in 20 Jahren eine Erhöhung des Kaufpreises in diesem Ausmaß (446.000 Euro)! Aber auch die laufende Besteuerung bleibt nicht vom Steuerreformgesetz 2015/2016 verschont. Die geplanten „Anpassungen bei der Immobilienabschreibung“ sollen für Einnahmen von 400 Millionen Euro sorgen: Der Anteil von Grund und Boden soll von 20 Prozent auf 40 Prozent angehoben und die Absetzungsdauer von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten von 10 auf 15 Jahre verlängert werden. Diese Neuerungen werden sich ab 2016 investitionshemmend auswirken und bestenfalls Vorzieheffekte für 2015 hervorrufen. Aber nicht nur Unternehmen werden damit stark belastet. Auch werden damit viele Menschen in Bedrängnis gebracht, die sich zur Absicherung der eigenen Zukunft im Vertrauen auf die Rechtslage eine Wohnung gekauft haben, wenn sich etwa durch den Eingriff in bestehende AfA-Sätze die Finanzierung nicht mehr ausgeht.

All diese Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 stellen eine große Belastung für die Menschen und die Wirtschaft des Landes dar und können daher nur abgelehnt werden. Gerade im Sinne des von allen Seiten geforderten leistbaren Wohnens gilt es, Eigentum zu fördern und ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen anstatt Immobilien mit weiteren Steuern zu belasten! Von der Verpflichtung zum „Schutz des Eigentums“ und der „Sicherung der Eigentumsrechte“, die sich die ÖVP auf dem kürzlich stattgefundenen Parteitag selbst auferlegt hat, ist in diesem Entwurf nicht viel zu spüren.