Steuerreform 2015/2016 – Bremsblock der Immobilienwirtschaft

Schon wenige Monate nach Inkrafttreten der Steuerreform 2015/16 zeichnen sich negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen ab.

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Schon wenige Monate nach Inkrafttreten der Steuerreform 2015/16 zeichnen sich negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen ab. Die Investitionsbereitschaft der Immobilieneigentümer ist deutlich gesunken - so lautet das übereinstimmende Credo vieler Immobilientreuhänder, mit denen ich mich in den vergangenen Wochen ausgetauscht habe.

Die Investitionstätigkeit ist in Österreich in den vergangenen Jahren ohnehin bekanntermaßen viel zu gering gewesen. Dabei wäre die Schaffung von Wohnraum durch demographische Veränderungen und Zuzug dringendes Gebot der Stunde. Alleine in Wien – so jüngst Wolfgang Amann vom Institut für Bauen und Wohnen – müssten jährlich mindestens 17.000 Widmungen vorgenommen werden, um einer massiven Verknappung des Wohnraumes entgegenzuwirken. Ohne einen nennenswerten Beitrag der privaten Immobilienwirtschaft wird das nicht zu stemmen sein! Doch wer soll nach den drastischen, investitionsfeindlichen Beschränkungen noch Geld für derartige Projekte in die Hand nehmen?

Dabei sind Immobilien ein bedeutsames Investitionsgut und stellen damit eine wichtige Verwendungskomponente des Bruttoinlandsprodukts dar - mehr als vier Prozent BIP werden für Investitionen in den Wohnbau verwendet. Es ist daher schon aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, Investitionen und insbesondere Investitionen in den Wohnbau zu stützen.

Der ÖVI hat kürzlich die unabhängige Volkswirtin MMag. Agnes Streissler-Führer mit der Erstellung einer Studie zu den Auswirkungen der veränderten Abschreibungsmöglichkeiten auf die private und gewerbliche Wohnungsvermietung beauftragt. Volkswirtschaftlich gesehen wirken Abschreibungen auf Investitionen über zwei Kanäle: Für zukünftige Investitionen sind die Abschreibungen Bestandteil der Kapitalnutzungskosten. Je höher die Kapitalnutzungskosten, umso weniger Anreiz gibt es zu investieren. Wenn nun aufgrund der veränderten Abschreibungsraten die Höhe der Gewinnsteuerschuld verändert wird, verringert sich der Cash Flow und damit steht weniger Geld für neue Investitionen zur Verfügung.

Die Steuerreformkommission hofft, knapp 100 Mio Euro durch die veränderten Abschreibungsraten von der Wohnimmobilienwirtschaft zu lukrieren.  Man könnte es aber auch anders ausdrücken: Der Wohn- immobilienwirtschaft werden jährlich knapp 100 Mio Euro an Cash Flow zusätzlich zu den bereits bestehenden Abgaben entzogen - Geld, das nun für Investitionen in Wohnbau und Sanierung fehlt.

Die Verringerung des Investitionsvolumens führt auch zum Verlust von Arbeitsplätzen in der ohnehin schon angespannten Jobsituation in der Bauwirtschaft und - damit verbunden - ebenso zu Ausfällen bei den Lohn- und Sozialversicherungsabgaben.

So viel zu den Bedingungen hierzulande. Ein Blick zum Nachbarn zeigt, es ginge auch anders: In Deutschland wurde im Februar 2016 eine Sonderabschreibung für Neubauten beschlossen, die zusätzlich zur Normalabschreibung von zwei Prozent in den ersten beiden Jahren 10 Prozent und im dritten Jahr 9 Prozent beträgt. Auf österreichische Verhältnisse umgelegt würde das deutsche Modell das Investitionsvolumen (gegenüber der gesetzlichen Lage bis 2015) deutlich erhöhen. Uns bleibt nur zu hoffen, dass auch in Österreich noch Maßnahmen gesetzt werden, um Investitionen ins „Wohnen“ wieder attraktiv zu machen, denn nur ausreichendes Angebot garantiert auch leistbaren Wohnraum.

Die Studie finden Sie auf der ÖVI Homepage  www.ovi.at zum Download.