Der Grundstein für den internationalen Schutz der Menschenrechte wurde mit der am 10. Dezember 1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gelegt. Deren Artikel 17 schreibt erstmals das Recht auf Eigentum als eigenständiges Menschenrecht weltweit fest. In Anlehnung an dieses denkwürdige Ereignis wurde der 10. Dezember zum „Internationalen Tag des Eigentums“ erklärt.
Nur wenige Jahre zuvor war der zweite Weltkrieg
zu Ende gegangen. Viele europäische
Städte waren 1945 infolge von Bombenschäden
schwer gezeichnet, ganze Straßenzüge waren
ausgelöscht. Zahlreiche Kulturdenkmäler und
Sehenswürdigkeiten waren dem Erdboden
gleichgemacht oder stark in Mitleidenschaft
gezogen. Auch Wien war von den Kriegsfolgen
nicht unverschont geblieben. Tausende
Tonnen Schutt lagen auf den Straßen, viele
Menschen hatten ihre Wohnungen verloren.
Es fehlte an allem
Die Zeit des Wiederaufbaues war angebrochen.
Hausbesitzer waren gefordert, ihre
Häuser wiederinstandzusetzen, hatten aber in
den ersten Jahren nach Kriegsende mit einem
gravierenden Mangel an Arbeitskräften zu
kämpfen, vor allem aber fehlte es an ausreichenden
Bau- und Rohstoffen. Die Regierung
rief daher zur Ressourcenschonung auf: Primär
sollten jene Arbeiten erledigt werden, bei
denen bei geringstem Aufwand der größte Erfolg in Aussicht stand. 75 Jahre später gehören
diese Bilder der Vergangenheit an. Die
kriegsbedingten Spuren konnten mittlerweile
beseitigt werden, denn die österreichischen
Hausbesitzer haben einen Großteil der im
Krieg beschädigten Häuser mit Fleiß und harter
Arbeit instandgesetzt und darüber hinaus
den Hausbestand, den modernen Bedürfnissen
entsprechend, weiterentwickelt.
Verpöntes Eigentum sorgte für Verfall
Das Leben in unserem Land zeichnet sich prinzipiell durch ein hohes Maß an Lebensqualität aus. Dabei kommt dem Gebäudesektor eine wesentliche Rolle zu. Das Aussehen einer Stadt oder Gemeinde, aber auch die qualitative Ausstattung der Wohnungen sind auf die Leistungen der Hausbesitzer zurückzuführen.
Völlig anders präsentierte sich die Situation
noch vor über dreißig Jahren jenseits des „Eisernen
Vorhangs“: Dort verfielen die Häuser
zusehends. Mit einfachen Mitteln errichtete
Plattenbauten schossen aus dem Erdboden
hervor. Privates Eigentum war verpönt. Die
Wohnversorgung und vieles andere mehr
war Aufgabe des Staates. Schon aus diesem
Vergleich erhellt sich, welcher Stellenwert
dem Recht auf Eigentum in einer Gesellschaft
zukommt und wie groß der Einfluss des Staates
außerhalb von Notsituationen sein sollte.
Eigentum ist der Inbegriff für Freiheit, ein
wesentlicher Motor für die Wirtschaft und
bedeutet – ganz besonders – in schwierigen
Zeiten Sicherheit.
Martin Prunbauer ist seit 2012 Präsident des Österreichischen
Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), seit
2020 Präsident des Zentralverband Haus und Eigentum
und im Zivilberuf als Rechtsanwalt in Wien tätig.