Wohnen VfGH hebt Freizeitwohnsitzabgabe für Kufstein und Wörgl auf

Der VfGH stößt sich an der Höhe der pauschalen Abgabe, die fehlende Beiträge für kommunale Infrastrukturkosten ersetzen soll.

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VfGH hebt Freizeitwohnsitzabgabe für Kufstein und Wörgl auf

Die Entscheidung des Höchstgerichts könnte gravierende Folgen für viele Tiroler Gemeinden haben, schreibt die "Tiroler Tageszeitung" am Sonntag.

Der Hintergrund: In Tirol gibt es 16.329 genehmigte Freizeitwohnsitze. Seit 2020 können die Tiroler Gemeinden eine pauschale Freizeitwohnsitzabgabe einheben, die mindestens 100 Euro für einen Freizeitwohnsitz bis zu 30 Quadratmetern beträgt. Für mehr als 250 Quadratmeter Wohnnutzfläche kann die Abgabe bis zu 2.200 Euro betragen.

Kufstein hat damit in den vergangenen zwei Jahren rund 274.000 Euro eingenommen, in Wörgl waren es 390.000 Euro. Die beiden Städte haben jeweils die möglichen Höchstbeträge ausgeschöpft - nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts war das nicht gerechtfertigt, weil dort der Verkehrswert der Liegenschaften deutlich unter den Spitzenwerten in anderen Gemeinden liege und es in beiden Städten nur wenige Freizeitwohnsitze gebe, weswegen mit den Zweitwohnsitzen keine besonderen Belastungen verbunden seien.

Der Verfassungsgerichtshof folgte dieser Argumentation zwar nicht, doch müssen Kufstein und Wörgl nachweisen, welcher Art die finanziellen Belastungen sind. Die Gemeinden müssen also klar begründen, warum sie die Freizeitwohnsitzpauschale einheben und wieso sie den Höchstbetrag gewählt haben. Die Verordnungen wurden aufgehoben, die Freizeitwohnsitzpauschale muss deshalb neu festgelegt werden.

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