Investment Zinshaus ESG ÖGNI-Geschäftsführer: EU-Taxonomie auch für Zinshauseigentümer Thema

Peter Engert, Geschäftsführer Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), erklärt im ImmoFokus-Interview unter anderem, wieso sich auch Zinshauseigentümer mit der EU-Taxonomie auseinandersetzen müssen und was ÖGNI-Auditoren bei Zinshäusern konkret prüfen.

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ÖGNI-Geschäftsführer: EU-Taxonomie auch für Zinshauseigentümer Thema

Muss man sich als Eigentümer eines klassischen Wiener Zinshauses Gedanken über die EU-Taxonomie machen? 

Definitiv muss man sich damit beschäftigen. Schließlich muss jede Immobilie beziehungsweise jede Sanierung, die fremdfi­nanziert wird, Taxonomie-konform sein. Das setzen die Banken voraus, da sie das betref­fende Gebäude beziehungsweise Sanierungs­projekt ansonsten mit einem höheren Risiko bewerten müssen. Und wie stellt man am besten sicher, ob etwas Taxonomie-konform ist? Mit einem Gutachten. Und jedes unserer Zertifikate ist letztlich ein zivilrechtliches Gutachten. Wichtig ist allerdings, dass das Zertifikat die neueste Taxonomie enthält. Beispielsweise ist ein ÖGNI Gold-Zertifikat von 2019 nicht automatisch Taxonomie-fähig.

Was genau prüfen Ihre Auditoren? 

Bis Ende 2021 haben unsere eigens ausgebildeten Auditoren, die den Titel „EU Taxonomy Advisor approved by ÖGNI“ tragen, einen Fokus auf zwei Kriterien beziehungsweise Umweltziele gesetzt: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Am ersten Jänner 2022 kamen vier weitere dazu: nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Mee­resressourcen, Übergang zu einer Kreislauf­wirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Dabei handelt es sich streng genommen um eine technische Beurteilung.

Wie schaut das konkret bei Zinshäusern aus? 

Das ÖGNI „Gebäude in Betrieb“-Zertifikat (für einen nachhaltigen Gebäudebetrieb) soll Bestandshalter bei Sanierungen unterstützen – etwa indem aufgezeigt wird, wie Investiti­onen aufeinander aufbauen sollten, welche konkreten Kosten anfallen und welche Belas­tungen für die Mieter zu erwarten sind. Für die Bank ist das eine Grundlage für eine Finan­zierung. Für die Bestandshalter ist es letztlich auch eine Entscheidungsgrundlage, ob nicht ein Verkauf (mit hohem Discount) oder ein Abriss, was ja nicht gerade klimafreundlich ist, sinnvoller wäre.

Wie ESG-fit beziehungsweise Taxonomie-konform sind Gründerzeithäuser grund­sätzlich? 

Sie stehen vor allem im Vergleich zu Nachkriegsbauten gar nicht so schlecht da. Einerseits weisen sie eine höhere Effizienz und bessere Bausubstanz auf. Viele Sanie­rungsmaßnahmen, wie etwa die Dämmung der Mauern, sind daher nicht notwendig. Andererseits ist bei Gründerzeithäusern auch das Thema Flexibilität – im Sinne einer Drittverwertung – besser verankert. Meist besteht allerdings beim Thema Energie­versorgung beziehungsweise -verbrauch Handlungsbedarf. Auf fossile Energieträger muss verzichtet werden. Dem Umweltziel Anpassung an den Klimawandel kann wiederum mit Begrünungsmaßnahmen, um für Kühle bei sommerlicher Hitze zu sorgen, entsprochen werden. Grundsätzlich muss man sich aber jedes Gebäude einzeln anschauen.

Das vollständige Interview finden Sie im aktuellen ImmoFokus Special "Wiener Zinshaus"  


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