Anmeldefrist für Österreichischen Gründerpreis Phönix 2020 läuft bis 1. Oktober

Start-ups, Spin-offs und Forschungsgruppen sind eingeladen, ihre umgesetzten Gründungsideen sowie Prototypenprojekte für den Phönix 2020 einzureichen.

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Anmeldefrist für Österreichischen Gründerpreis Phönix 2020 läuft bis 1. Oktober

Die Situation für Start-ups und Spin-offs ist in der aktuellen Situation besonders schwierig. Aufgrund der Corona-Krise mussten viele Start-ups und Spin-offs nicht nur die Finanzierung, sondern auch das gesamte Geschäftsmodell neu aufstellen. In diesem Umfeld ist es entscheidend, den Impact von Wissenstransfer aufzuzeigen und Gründerinnen und Gründer zu unterstützen. Denn gerade die Leistungen wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Geschäftsmodelle überzuführen, hilft dabei den Standort nachhaltig zu stärken. Der Österreichische Gründerpreis PHÖNIX zeichnet genau diese herausragenden Leistungen aus und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) von der aws in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung (IV) organisiert. 

Die Anmeldung für innovative Start-ups, Spin-offs sowie für die Entwicklung von Prototypen ist noch bis 1. Oktober 2020 möglich. Der Österreichische Gründerpreis Phönix wird in den vier Kategorien „Female entrepreneurs“, „Start-up“, „Spin-off“ und „Prototype“ vergeben.

Der Österreichische Gründerpreis Phönix wird in den vier Kategorien „Female entrepreneurs“, „Start-up“, „Spin-off“ und „Prototype“ vergeben. 

Für die Teilnahme gelten zum Zeitpunkt der Einreichung folgende Kriterien: - die Gründung ist nach dem 1. Jänner 2014 erfolgt (Eintragung ins Firmen­buch oder Ausstellung des Gewerbescheins) 

                                                                                                                                              - Firmensitz in Österreich.

Der Gründerpreis PHÖNIX wird in den folgenden Kategorien vergeben 

 Female entrepreneurs: 

Die Potenziale von Frauen, insbesondere im Bereich von High-Tech-Gründungen, werden bislang nur unzureichend genutzt. Die Auszeichnung in der Kategorie „Female entrepreneurs“ setzt daher ein Signal, um auch entsprechende „role models“ zu etablieren. Aus dem Pool aller eingereichten Projekte wird von der Jury ein erfolgreiches Projekt ausgewählt, an dem eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin maßgeblich beteiligt ist 

Start-up: 

 In dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, deren innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren 

Spin-off:

 Ausgezeichnet werden Verwertungs-Spin-offs mit ihrer Forschungseinrichtung, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Kooperationsprogrammen (wie z.B. Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind 

Prototype:

„Modelle“ oder Prototypen veranschaulichen laut den Organisatoren die Machbarkeit von Innovationen und beschleunigen dadurch die Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft. Einreichberechtigt sind alle Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die bei Programmen der Förderagenturen aws bzw. FFG - bspw. PRIZE (aws), PreSeed (aws), Seedfinancing (aws), High-Tech Start-up (FFG), Start-up (FFG) sowie Research Studios Austria RSA (FFG) - ab 1. Jänner 2014 eingereicht haben.

 Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Die beiden Trägerministerien BMDW und BMBWF laden alle interessierten Unternehmen ein, sich bis spätestens 1. Oktober 2020 zu bewerben. Die feierliche Auszeichnung der Preisträger erfolgt am 1. März 2021 im Haus der Industrie.