Finanzierung Wirtschaft Banken und BMF hoffen auf weitere Lockerung bei Wohnkredit-Regeln

Erste-Group-Chef und WKÖ-Bankspartenobmann Cernko sprach sich für Vereinfachung der Regeln zu Ausnahmekontingenten aus - Auch Finanzministerium wäre dafür

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Banken und BMF hoffen auf weitere Lockerung bei Wohnkredit-Regeln

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) kommt am Dienstag einmal mehr zusammen, um über die Entwicklungen am heimischen Finanzmarkt zu beraten. Bei den Sitzungen steht regelmäßig die KIM-Verordnung, die die Reglen für die Vergabe von Wohnbaukrediten vorgibt, im Fokus. Diesmal könnte es erneut zu Änderungen kommen, und zwar könnten die Regeln für die Ausnahmekontingente vereinfacht werden. Sowohl Banken als auch das Finanzministerium wären dafür.

Bereits der vergangenen Woche hatte sich Erste-Group-Chef und WKÖ-Bankenspartenobmann Willibald Cernko zuversichtlich gezeigt, dass es am Dienstag zu einer Einigung bezüglich einer Vereinfachung bei den Ausnahmekontingenten kommt. Eine Änderung diesbezüglich wäre vor allem für kleinere Banken wichtig, da es diesen helfen würde, die Kontingente besser zu nutzen, sagte Cernko damals.

Für eine derartige Änderung sprach sich auch UniCredit-Bank-Austria-Chef und Präsident des österreichischen Bankverbandes, Robert Zadrazil, aus. Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) sei aus seiner Sicht nach wie vor "überschießend", es brauche weitere Maßnahmen zur Förderung des leistbaren Wohnens. "Priorität hat aus unserer Sicht nun insbesondere eine vereinfachte Handhabung des Ausnahmekontingents von 20 Prozent in Verbindung mit einer wirkungsvollen Abstimmung der Fördermaßnahmen auf Bundesländerebene", sagte Zadrazil in einem Statement an die APA. Zudem müsste die Finanzierung von Sanierungen erleichtert werden.

Auch im Finanzministerium hofft man für die morgige Sitzung auf eine Lockerung. "Finanzminister Magnus Brunner setzt sich weiterhin für Anpassungen der KIM-VO ein, insbesondere die Erhöhung und Vereinfachung der Ausnahmekontingente pro Kreditinstitut würde die Situation erleichtern", hieß es aus dem Finanzministerium zur APA.

Die grundsätzlichen Regeln zur KIM-Verordnung stünden laut Cernko dagegen nicht zur Debatte. Seit die KIM-VO Mitte 2022 die Regeln verschärft hat, dürfen Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2025 befristet.

Das FMSG existiert seit 2014 und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). (apa)

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