Baustelle Ökobilanzierung

EU-Taxonomie und die Umsetzung im Bauwesen

von 3 Minuten Lesezeit

Baustelle Ökobilanzierung

Im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung wurden europaweit insgesamt sechs Umweltziele definiert. Mittels eines gemeinsamen Klassifizierungssystems soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Investitionen in nachhaltige Projekte verbessert und sichergestellt werden.  Die Ökobilanzierung ist ein Teil davon und dient als ein Werkzeug von vielen, um den Fortschritt zur Erreichung der sechs Ziele messen zu können. Sie wird anhand der Lebenszyklusanalyse – von den Rohstoffen bis hin zur Entsorgung – jedes einzelnen im Bauwerk verbauten Materials ermittelt. Das Ergebnis zeigt dann die Auswirkungen des gesamten Bauwerks auf die Umwelt.

Umsetzung klingt komplex, ist jedoch unkompliziert

Jeder Baustoff, der in einem Gebäude zur Anwendung kommt, ist bereits mit Kennzahlen und Werten zu verschiedenen Umweltaspekten (Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transport, Bau, Nutzungsphase, Instandhaltung und Abriss bzw. Entsorgung) versehen. Diese Kennzahlen und Werte werden nach genormter Vorgehensweise als sogenannte Umweltproduktdeklaration (EPD - Environmental Product Declaration) gesammelt und liegen in Datenbanken zur freien Einsicht auf.  „Aktuell stehen die Hersteller von Baustoffen noch nicht in der Pflicht, EPDs erstellen zu müssen, wir rechnen jedoch in naher Zukunft sehr wohl damit“, sagt Lukas Röder von der SCALE Umweltberatung, der Unternehmen bei der Durchführung von Gebäudeökobilanzierungen unterstützt.

BIM-basierte Ökobilanzierung und der beste Zeitpunkt dafür

Die Ökobilanzierung eines Gebäudes ist ein umfangreicher Vorgang, weiß Miviso Geschäftsführer Michael Danklmaier. Mit Hilfe von Building Information Modelling (BIM) gibt es integrierte Schnittstellen zu den jeweiligen Datenbanken. Lädt man ein BIM-Modell hoch, erkennt eine Software die Materialien und ordnet sie entsprechenden EPDs zu. „Es ist empfehlenswert, bereits vor Baustart eine Ökobilanzierung durchzuführen, um Kenntnisse über die Umweltauswirkung der künftig verbauten Materialien zu bekommen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können“, weiß Miviso Geschäftsführer Michael Danklmaier.

Wer muss und ab wann eine Ökobilanzierung durchführen

„Ab 2026 müssen alle Unternehmen mit im Jahresschnitt mehr als 250 Arbeitnehmern, und/oder mehr als 40 Millionen Euro Umsatz, und/oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme – zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein – über ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung berichten“, sagt Lukas Röder. Die Ökobilanzierung von Gebäuden ist dafür ein geeignetes Verfahren. „Die Ökobilanz lohnt sich allerdings auch für Unternehmen, die diese nicht verpflichtend nachweisen müssen. Weist ein Gebäude einen guten Ökoindex auf, können sich einige zusätzliche Vorteile ergeben, wie den Werterhalt der Immobilie und bessere Chancen auf (soziale) Förderungen“, so Danklmaier. Weiters kann das Bauwerk dank Kenntnis der verarbeiteten Materialien nach seiner Nutzungsdauer einfacher in die Kreislaufwirtschaft integriert werden.  Experte Röder sieht noch einen weiteren Aspekt: „Bei der Kreditvergabe von neuen Projekten gibt es zwar noch keine klaren Vorgaben zur Ökobilanzierung, es ist allerdings davon auszugehen, dass diese kommen werden.“