Bestellerprinzip - ABBESTELLT

Es wird einfach nicht richtiger, nur weil man es immer wieder sagt und beantragt. Die Bautensprecherin der SPÖ Frau Mag. Ruth Becher hat in der Nationalratssitzung vom 20. September unter anderem die Einführung der Erstauftraggeberprovision (=Bestellerprinzip) für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Wohnimmobilien beantragt.

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Es wird einfach nicht richtiger, nur weil man es immer wieder sagt und beantragt. Die Bautensprecherin der SPÖ Frau Mag. Ruth Becher hat in der Nationalratssitzung vom 20. September unter anderem die Einführung der Erstauftraggeberprovision (=Bestellerprinzip) für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Wohnimmobilien beantragt. Unterstützt wird sie dabei von breiten Kreisen der SPÖ, der Arbeiterkammer und auch der Grünen. Dieser Antrag zielt gleich auf die Vermittlungen von Miet- UND Kaufliegenschaften. Dieser Antrag, wie auch viele der anderen Anträge vom 20. September, u.a. die Einführung des Universalmietrechts, besteht seit mehreren Jahren. Erfahrungen in Deutschland oder auch mittlerweile erfolgte gesetzliche Änderungen wie das FAGG ebenso wie die detaillierten Darstellungen in persönlichen Gesprächen über die Auswirkungen dieser Vorhaben sind spurlos an den Antragstellern und deren Unterstützern vorübergegangen. Wäre es nicht so ernst und die Auswirkungen nicht so unangenehm, müsste man es ja beschließen, damit dann bewiesen wird, dass dieser Vorschlag nicht die Zielsetzungen trifft. Hier nochmals die Erfahrungen, die wir persönlich und schriftlich den Bautensprechern aller Parlamentsparteien vorgetragen haben.

Die Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland hat dazu geführt, dass ein Drittel des Angebots in den Internetportalen verschwunden ist, in den Ballungsgebieten bei Wohnungen des günstigeren Preissegments sind es zwei Drittel! Das bedeutet, dass damit genau in dem Bereich, wo hohe Nachfrage besteht und viele Interessenten betroffen sind, der Makler nicht mehr beauftragt wird und daher  die Transparenz und der Preisüberblick verloren gehen, der Interessent nicht mehr die Kundenschutzverpflichtungen, die der Makler erfüllen muss, genießt und damit auch Sicherheit und Beratung verliert.

Die Interessenten mit höherem Einkommen und den besseren Verbindungen und Netzwerken und höherem Informationsstand gewinnen, die Interessenten, die zuziehen und geringere Informationen haben, verlieren.

Die Zielsetzung, dem Mieter Kosten zu sparen, ist nachvollziehbar, findet aber nicht statt. Warum? Der Vermieter preist gerade in diesem Segment mit hoher Nachfrage die Vermarktungskosten ein, ohne sie bezahlen zu müssen. Damit bezahlt der Mietinteressent die Vermarktung, ohne deren Vorteile von Transparenz, Objektivität, Beratung, umfassender Information und Unterlagen und damit Sicherheit zu erhalten.  Die Mietpreise steigen in Deutschland in den Ballungsgebieten aber nicht nur um die Vermarktungskosten, verstärkt wird dieser Effekt noch um die Mietpreisbremse. Die erlaubten 20% – oder in manchen Gebieten 15% – werden jedenfalls ausgenutzt, da man ja nicht weiß, wann der nächste Eingriff kommt, daher sorgt man mit der Maximalvariante vor.

Man kann mit Regulierungen schon einiges erreichen, aber die Zielsetzungen der Antragsteller sicher nicht! In Österreich gehen wir hier aber noch einen großen Schritt weiter und dehnen den Geltungsbereich der Regelung gleich auf die Vermittlung von Kauftransaktionen aus – Gratulation!

Durch das FAGG sind der Abschluss eines Maklervertrags und damit Informationspflichten, Rücktrittsrechte und die Transparenz der Kosten vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.

Vermarktungskosten sind Teil des Angebots des Anbieters und wesentlich transparenter für den Interessenten, als wenn diese eingepreist sind. In der Finanzdienstleistungsbranche bemühen sich die verantwortlichen Politiker um Konsumentenschutz und in diesem Sinne um die Ausweisung von Abschlussprovisionen. Die gleichen Politiker wollen dies im Wohnen abschaffen – grotesk, oder?

Dies wird noch verstärkt durch einen weiteren Antrag von Fr. Mag. Ruth Becher, bei wirtschaftlichem Naheverhältnis keine Provision vom Interessenten verlangen zu dürfen. Gelten denn in solchen Fällen nicht die umfangreichen Pflichten des Maklers, die wir in Wien im Folder KAUFEN / MIETEN PLUS zusammengestellt haben, damit transparent klar ist, was ein Interessent vom Makler zu erwarten hat (www.immobilienwissen.at)?

Alle Erfahrungen, gesetzlichen Änderungen und unsere klaren Darstellungen der Auswirkungen dürfen nicht unbeachtet bleiben. Es ist wirklich Zeit!