Bitte nicht schon wieder!

Wir befinden uns kurz vor der Nationalratswahl und es ist wieder soweit: Die Immobilienwirtschaft muss einmal mehr für ein paar Stimmen „herhalten“. 

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Wir befinden uns kurz vor der Nationalratswahl und es ist wieder soweit: Die Immobilienwirtschaft muss einmal mehr für ein paar Stimmen „herhalten“.  Wobei es egal ist, ob wir uns vor oder nach der Wahl befinden, denn die Immobilienwirtschaft dient ja relativ oft als Angriffsfläche.

Von Bundeskanzler Christian Kern wurde die Gesetzesvorlage angekündigt betreffend „Richtwertmietzins-Beschränkung“ und „Überwälzung der Maklerprovision auf den Vermieter.“

Damit geht man auf Stimmenfang.

Aber ganz ehrlich: Es ist ein Wahnsinn, dass man zwei Themen, die schon in Deutschland zu ganz anderen Ergebnissen geführt haben, als es eigentlich gedacht war – nämlich zu negativen – in Österreich auch aufrollen möchte, nur um damit Stimmung zu machen. Wissend, wie sich diese beiden Vorschläge in der Realität auswirken, da wir diese Auswirkungen schon in Deutschland beobachten können.

Sollte ein politisch Verantwortlicher dieses Magazin lesen und auf diese Kolumne stoßen, dann hier noch einmal die Situation in Deutschland in Kurzform:

„Überwälzung der Maklerprovision auf den Vermieter.“ – kurz Bestellerprinzip genannt:

Dieses System gibt es beim Mieten bereits seit Mitte 2015 in Deutschland und die Folgen sind massiv. In Deutschland kommen durch den Entscheid des Bestellerprinzips rund ein Drittel weniger Wohnungen auf den Markt. Private Vermieter wählen nämlich alternative Wege, einen Mieter zu suchen, um die Vermittlungsprovision zu vermeiden – Mietwohnungen kommen seltener auf den freien Markt und werden im Freundes- und/oder Bekanntenkreis weitergegeben. Auch die Mieten steigen, da zusätzlich zum normalen Preisanstieg viele Vermieter, die jetzt über das Bestellerprinzip vermieten, die Vermittlungskosten in die Miete einrechnen.

„Richtwertmietzins-Beschränkung“. Vor rund zwei Jahren trat in Deutschland die Mietpreisbremse in Kraft. Diese gilt in Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – ausgenommen sind Neubauten und frisch sanierte Immobilien. Aber die Mietpreisbremse hat versagt. Tatsache ist, dass die wenigen Profiteure dieser gesetzlichen Regelung vor allem in der Gruppe "Doppelverdiener ohne Kinder" zu finden sind. Die Mietpreisbremse in Deutschland nützt also vor allem Besserverdienenden, die sich kein Eigentum zulegen.

Der Grund ist einfach: Gute Wohnungen „verschwanden“ vom Markt und wurden nicht mehr über Makler angeboten, sondern „privat“ weitergegeben und in den seltenen Fällen, in denen begehrte Wohnungen aufgrund der Mietpreisbremse günstig angeboten wurden, konnten die Vermieter unter noch mehr Interessenten auswählen. Das Ergebnis: Den Zuschlag erhielten dann meist die Bewerber mit hohen, sicheren Einkommen.

Was lernen wir daraus? Einen Markt kann man nicht mit Gesetzen regulieren. Viel wichtiger ist es, ein entsprechendes Angebot zu schaffen – also mehr Wohnraum. Nur Investitionsanreize und Rechtssicherheit sind die Basis für die Errichtung von Wohnungen und die Schaffung eines ausreichenden Angebots – und damit niedriger und leistbarer Mieten.