Brenner Basistunnel: Vertragsauflösung laut PORR rechtswidrig

Die BBT SE kündigte gestern den Bauvertrag mit der ARGE H51 Pfons-Brenner - einem Konsortium aus PORR, G. Hinteregger & Söhne Bau, Condotte und Itinera.

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Brenner Basistunnel: Vertragsauflösung laut PORR rechtswidrig

Trotz intensivster Verhandlungen und Bemühungen in den vergangenen Monaten konnte hinsichtlich der vertraglichen Meinungsverschiedenheiten beim Baulos H51 Pfons-Brenner, dem etwa 15 km langen südlichsten Abschnitt des Projektgebiets in Österreich, zwischen der Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE) und dem Auftragnehmer, der ARGE H51 (bestehend aus einem Konsortium aus PORR Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A.) keine Einigung erzielt werden. 

Das betreffende Schreiben der BBT SE über die Vertragsauflösung des Bauvertrags wurde am 27. Oktober 2020 an die ARGE H51 übermittelt.

Die endgültige Weigerung der vertraglich zugesagten Leistungen in mehreren Punkten und der nun eingetretene Vertrauensverlust hat uns leider dazu gezwungen, die Vertragsbeziehung mit der ARGE H51 aufzulösen. Auch angesichts der in Aussicht stehenden Vertragsauflösung hat die ARGE H51 nicht eingelenkt, sondern hat ihre vertragliche Sicht veröffentlicht. Um schnellstmöglich den Weiterbau beim Brenner Basistunnel sicherzustellen, wurde bereits eine vertiefende Analyse des Gesamtprojekts zum Zweck der ehestmöglichen Neuausschreibung in die Wege geleitet, erklären die beiden Vorstände der BBT SE Gilberto Cardola und Martin Gradnitzer.

Neuausschreibung

Nachdem nun die Entscheidung zum Baulos H51 gefallen ist, wird die BBT SE die laufende Evaluierung zum Bauzeitplan abschließen, alle möglichen Maßnahmen bewerten und einen aktualisierten Bauzeitplan fertigstellen. Auf Basis des aktualisierten Bauzeitplans wird geprüft ob die Risikovorsorge zur Abdeckung von Mehrkosten infolge der Auflösung und der Inflation bzw. Wertanpassung ausreicht.

Vertrag zur Errichtung des Bauloses Pfons-Brenner für die PORR weiter aufrecht

Karl-Heinz Strauss, Vorstandsvorsitzender der PORR AG: Diese einseitige Vertragsauflösung ist eindeutig rechtswidrig. Der Vertrag zwischen der ARGE H51 und der BBT SE ist weiterhin aufrecht, selbst bei einer Neuvergabe.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des renommierten Universitätsprofessors Dr. Andreas Kletečka.

Das hätte weitreichende Folgen: „Bei einer rechtswidrigen Auflösung müsste die BBT auf jeden Fall den Vertrag mit der ARGE und allenfalls auch einen zweiten Vertrag mit einem neuen Auftragnehmer erfüllen. Die BBT hätte nicht nur den Gewinnentgang, sondern auch alle Kosten für die permanente Leistungsbereitschaft des gesamten ARGE-Belegschaft und der ARGE-Technik zu bezahlen. Das kann schon in die Nähe der ursprünglichen Auftragssumme kommen, so Kletečka.

Aufsichts- und Managementfehler sollen kaschiert werden

Die Vertragsauflösung ist aber nicht nur rechtlich nicht gedeckt, sie ist auch höchst unverantwortlich gegenüber den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Ein weiterer jahrelanger Verzug dieses bedeutenden europäischen Infrastruktur-Projektes und Kostensteigerungen in vielfacher Millionenhöhe sind damit unvermeidlich. Die PORR war immer leistungs- und gesprächsbereit und hat technisch sichere Lösungen auch ohne Mehrkosten angeboten.

Strauss: Seit nunmehr mindestens 2 Jahren wissen Vorstand und Aufsichtsrat der BBT SE, dass sie bei der Ausschreibung einen Fehler gemacht haben, der die Sicherheit des Tunnels gefährden würde.

Würde die BBT, so Strauss, die Sicherheitsbedenken ernst nehmen, müssten Vorstand und Aufsichtsrat eingestehen, dass sie bei der Ausschreibung aus Kostengründen Parameter festgelegt haben, die bei Anwendung der gültigen technischen Normen die sichere Errichtung des Tunnels unmöglich machen.

Da aber offensichtlich nicht sein kann, was nicht sein darf, will man sich nun mit einer rechtswidrigen Vertragsauflösung retten.