Investment Digital Brickwise setzt auf Kuratorengesetz aus dem Jahr 1874

Mit Hilfe des sogenannten Teilschuldverschreibungskuratorengesetz aus dem Jahr 1874 ermöglicht Brickwise grundbücherliche Sicherheit für digitale Immobilienanteile.

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Brickwise setzt auf Kuratorengesetz aus dem Jahr 1874

Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Pfandrecht ist das Pfandrecht nach dem Kuratorengesetz als Kollektivpfandrecht für Inhaber von Teilschuldverschreibungen, wozu auch die bei Brickwise gehandelten digitalen Immobilienanteile zählen, ausgestaltet.

Das Besondere an einem Kollektivpfandrecht ist, dass die aus dem Pfandrecht berechtigte Person nicht namentlich in das Grundbuch eingetragen werden muss. Stattdessen wird das Pfandrecht zugunsten aller Inhaber eines bestimmten Wertpapiers eingetragen. Auf diese Art und Weise ist das Investment des Inhabers des betreffenden Wertpapiers automatisch auch pfandrechtlich in Höhe des Ausgabebetrages besichert. Die digitalen Immobilienanteile, bei denen es sich rechtlich um tokenisierte Genussscheine handelt, werden basierend auf diesem Pfandrecht nach dem Kuratorengesetz im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen.

Folglich ist für all jene, die über Brickwise in Immobilien investieren ihr Anspruch auf anteilige Partizipation am Überschuss aus den Nettomieteinnahmen sowie an einem allfälligen Veräußerungserlös ab der Eintragung des Pfandrechts in Höhe des Ausgabebetrages grundbücherlich besichert. Im Falle einer exekutiven Verwertung der Immobilie, z.B. im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens, werden die Inhaber des Pfandrechts in Höhe des Ausgabebetrags vorrangig, also vor allfälligen anderen Gläubigern, bezahlt. 

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