BUAG-Novelle bringt Änderungen

Thema sind Überbrückungsgeld und weitere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping.

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BUAG-Novelle bringt Änderungen

Heute hat eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) den Sozialausschuss passiert. Sie beruht über weite Strecken auf einer Sozialpartnervereinbarung und wurde auf Basis eines gemeinsamen Antrags von ÖVP, SPÖ und Grünen mit breiter Mehrheit beschlossen. Nur die NEOS stimmten gegen das Gesetzespaket. Diverse Anträge der Opposition wurden hingegen vertagt bzw. abgelehnt. Zur Diskussion standen unter anderem die von der SPÖ vorgeschlagene "Aktion 40.000" für langzeitarbeitslose Menschen, weitere Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt, der schrittweise Ausstieg aus der Kurzarbeit, die Forderung nach mehr Einkommenstransparenz zur Forcierung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der umstrittene AMS-Algorithmus und eine künftige Befristung der Notstandshilfe.

Mit der BUAG-Novelle sowie begleitenden Gesetzesänderungen (1289/A) wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Überbrückungsgeld - eine Art Frühpension für am Bau beschäftigte Personen - bereits ab dem 58. Lebensjahr zu beziehen und den Anspruch auf diese Leistung bei erneuter Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber einmalig zu unterbrechen. Außerdem ist vorgesehen, für die Berechnung des Überbrückungsgeldes künftig den Lohn der letzten fünf Jahre und nicht nur des letzten Jahres heranzuziehen, um eine kurzfristige bessere kollektivvertragliche Einstufung zur missbräuchlichen Steigerung von Geldleistungen zu unterbinden. Auch verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug und Lohndumping in der Baubranche sind Teil des Gesetzentwurfs, etwa was Scheinentsendungen und den Informationsaustausch zwischen Kontrollbehörden betrifft.

Mit einem im Zuge der Beratungen eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag sowie einer ergänzenden ASVG-Novelle wollen die drei Fraktionen überdies akute Finanzierungslücken im Bereich der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter schließen und diesen Sachbereich langfristig finanziell absichern.

Zu diesem Zweck werden heuer etwa Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur teilweisen Finanzierung des Überbrückungsgeldes in der Höhe von bis zu 11 Mio. Euro in den Schlechtwettertopf umgeleitet. Auch jene 2 Mio. Euro, die der Bund der BUAK zur Deckung des Personalaufwandes für Sozialbetrugsbekämpfung überweist, können wieder für Schlechtwetterentschädigungen verwendet werden. Ab 2022 wird die Finanzierung dann systematisch umgestellt: Die Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt und der Bundesbeitrag zur Sozialbetrugsbekämpfung werden zur Gänze eingestellt, im Gegenzug werden jedes Jahr 13 Mio. Euro  aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik in den Schlechtwettertopf fließen.

Als Grund für die Finanzierungslücke bei der Schlechtwetterentschädigung werden in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag Auswirkungen der ungünstigen Wettertendenz sowie Lohnerhöhungen genannt, die den Kostenersatz für Schlechtwetterstunden steigen haben lassen. Zudem habe man den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu leistenden Beitrag nicht erhöhen wollen. Dass künftig deutlich mehr Mittel aus dem Bereich Arbeitsmarktpolitik als bisher zur Verfügung gestellt werden, sehen die Antragsteller als gerechtfertigt an, schließlich habe die Schlechtwetterentschädigung auch arbeitsmarktpolitische Relevanz, da man dadurch der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei längeren wetterbedingten Arbeitsunterbrechungen entgegenwirke.