Positionen & Meinungen Das Storytelling der Mietervertreter zum Bestellerprinzip geht weiter...

Das nicht nachvollziehbare und unverantwortliche Vorgehen der Österreichischen Mietervereinigung geht weiter“, so ÖVI-Präsident Georg Flödl.

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Das Storytelling der Mietervertreter zum Bestellerprinzip geht weiter...

Das nicht nachvollziehbare und unverantwortliche Vorgehen der Österreichischen Mietervereinigung geht weiter“, so ÖVI-Präsident Georg Flödl. Obwohl der volle Gesetzeswortlaut der geplanten Novelle bekannt ist, wird weiter die Story verbreitet, dass sich nichts ändern wird. Mieter, Vermieter und Makler werden gleichermaßen verunsichert.

Dass dem nicht so ist, wenn das Auftraggeberprinzip so im Nationalrat beschlossen wird, wie das in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, ist eine Tatsache. Im neuen § 17a Maklergesetz sind nämlich umfangreiche Maßnahmen vorgesehen, damit es eben nicht zu einer Zahlungspflicht des Mieters kommt:

Sobald eine wirtschaftliche Verflechtung von Makler/Verwalter/Vermieter oder deren Organwalter gegeben ist, darf genauso wenig eine Provision vereinbart werden, wie in den Fällen, wo der Vermieter und der Makler bewusst Handlungen setzen bzw. unterlassen, um eine Provisionspflicht des Mieters zu bewirken. Selbst wenn der Makler ohne Auftrag schon eine Werbemaßnahme gesetzt hat, ist jegliche Provisionsvereinbarung unwirksam und kann zurückgefordert werden.

Wenn der Makler eine Provisionsrechnung stellt, muss er außerdem darlegen, dass keiner der oben erwähnten Gründe vorliegt. Im österreichischen Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, das Gericht entscheidet letztlich, wessen Aussagen glaubwürdig(er) waren.

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