Die anhaltende Diskussion über das Bestellerprinzip

In Deutschland gibt es seit Mitte 2015 das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen. In Österreich ist man nicht ganz so schnell.

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In Deutschland gibt es seit Mitte 2015 das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Eineinhalb Jahre später denkt man in Berlin nun an den nächsten Schritt: Auch bei Kauftransaktionen soll künftig nur der Verkäufer den Makler zahlen. In Österreich ist man nicht ganz so schnell. Interessanterweise ist Georg Edlauer, Bundesobmann der Makler, dem Bestellerprinzip gegenüber gar nicht so abgeneigt – mit einer wesentlichen Einschränkung: „wenn dann bei uns alle anderen Voraussetzungen auch so sind wie in Deutschland.“ Sprich: Wenn es auch in Österreich ein Mietpreissystem gäbe, das grundsätzlich Marktmieten erlaube – wie das in Deutschland trotz umstrittener "Mietpreisbremse" immer noch der Fall ist.
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