Dritte Piste des Flughafens Wien-Schwechat darf nicht gebaut werden

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes steht die hohe CO2-Belastung den positiven Aspekten entgegen – vor 10 Jahren eingereichtes Projekt ist für das BVwG nicht genehmigungsfähig. Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen, so der Unternehmenssprecher der Flughafen Wien AG Peter Kleemann.

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Das Bundesverwaltungsgericht teilt mit, dass der Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat abgewiesen wurde. Die Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung des vor zehn Jahren eingereichten Projektes wurden im Zuge des Beschwerdeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht einer neuerlichen umfassenden Überprüfung unter Beiziehung von Sachverständigen unterzogen.

Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf.

Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen.

Der Flughafen Wien nahm in einer Aussendung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen. Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner 3. Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich", betont der Unternehmenssprecher der Flughafen Wien AG Peter Kleemann.

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