Ein Fahrradtunnel würde wohl realisiert werden

Wenn bereits genehmigte Projekte mit einem einzigen politischen Federstrich abgedreht werden, dann ist das nicht nur aus wirtschaftspolitischen Gründen mehr als bedenklich und hart an politischer Willkür, meint der der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill. Recht hat er.

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Ein Fahrradtunnel würde wohl realisiert werden

Das Transitforum Austria-Tirol hat nach der Bekanntgabe Leonore Gewessler, die Lobau--Autobahn nicht bauen zu wollen an die Politik appelliert, nun Mut zu fassen, in die „zeitgemäße Aufgabe Vermeiden - Vermindern – Verlagern“ zu investieren. Neue Straßen hätten „in den seltensten Fällen ein Verkehrsproblem gelöst“.

Nur: Der Lobau-Tunnel hätte gerade die Forderung nach "Vermeiden - Vermindern – Verlagern“ erfüllt. 

Ein paar Fakten:

Auf rund 50 Kilometer verhindert die Lobau eine Donauquerung.

Der Lückenschluss würde die Südosttangente um 77.000 Fahrzeuge täglich entlasten. 

2015 wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv abgeschlossen. 

2018 wurde der positive UVP-Bescheid in zweiter Instanz bestätigt.


„Wenn Projekte, die über viele Jahre ausführlich und nach gesetzlich festgelegten Verfahren geprüft und letztendlich bereits genehmigt sind, nun mit einem einzigen politischen Federstrich abgedreht werden, dann ist das nicht nur aus wirtschaftspolitischen Gründen mehr als bedenklich und hart an politischer Willkür“. kritisiert etwa der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill. „Die Vorgehensweise des Umweltministeriums erschüttert das Vertrauen in den Standort massiv.“ Projekte auf dem „Altar“ der grünen Parteipolitik und Ideologie geopfert worden seien. Tragfähige Alternativen seien nicht zu erkennen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Abgesehen davon: Den Bau des Lobautunnels „einfach so absagen“ könne die zuständige Ministerin seines Erachtens nicht, sagte Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck, im ORF-Morgenjournal. Denn im Bundesstraßengesetz gebe es eine Festlegung, dass eine Schnellstraße S1 verankert wird, mit gewissen Knoten und Anschlussstellen. „Und damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass hier eine Schnellstraße verlaufen soll, die nach meinem Wissen bereits zum Teil besteht, aber eben zwischen zwei Anschlussstellen noch nicht besteht. Dort soll ja dieser Lobautunnel gebaut werden und diese Festlegung besteht nun einmal im Bundesstraßengesetz“, sagte der Experte im Radio-Interview. Aus seiner Sicht bestehe „überhaupt kein Zweifel“ daran, dass das eine verbindliche Festlegung im Gesetz ist, an die sich die Ministerin halten müsse. 

Die Asfinag als Planungsträgerin habe einen großen Handlungsspielraum, so Bußjäger, aber der gesetzliche Auftrag für eine Schnellstraße bestehe. Würde Gewessler das Projekt gänzlich absagen, ohne Alternativen in den Raum zu stellen, „ist das eine sehr heikle Geschichte“, meinte der Rechtsexperte.

Wetten - Ein reiner Fahrradtunnel würde realisiert werden.