„Eindeutig zu billig verkauft“

Was sprach gegen ein Bieterverfahren?

Immer wenn die öffentliche Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts oder Unternehmen, die von ihnen kontrolliert werden, Immobilien verkauft, rumort es im Blätterwald.

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„Eindeutig zu billig verkauft“, 

Immer wenn die öffentliche Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts oder Unternehmen, die von ihnen kontrolliert werden, Immobilien verkauft, rumort es im Blätterwald. 

„Eindeutig zu billig verkauft“, heißt es dann. So auch beim Verkauf der beiden ehemals im Eigentum der Wirtschaftskammer Wien stehenden Gebäude: dem Gewerbehaus im 3.Bezirk und dem Palais Festetics in der Berggasse. Das Gewerbehaus ging für gut 17 Millionen Euro an Benkos Signa, die es gleich an die Immobilieninvestor Klemens Hallmann weiterkaufte. Lange hielt der SÜBA-Eigentümer Hallmann das Gewerbehaus nicht in seinem Portfolio. Er verkaufte es an Daniel Jelitzka um 31,3 Millionen Euro. Das Palais Festetics nahm einen ähnlichen Weg. Von der Kammer (für 18 Millionen Euro) über die Signa zu Klemens Hallmann.

Keine Frage, die Wirtschaftskammer Wien die Frage gefallen lassen, ob das Objekt zu günstig verkauft wurde.

Die Gerüchteküche brodelt. Wer hat daran wirklich verdient … Wie erklärt sich die Differenz vom Gutachten (17 Millionen) zum beim Verkauf an Signa erzielten Kaufpreis von 31,3 Millionen Euro).

In Auftrag gegeben wurde ein Verkehrswertgutachten. Dies bildet den aktuellen Verkehrswert (Marktpreis) einer Immobilie an. Die Richtlinien, die für das Verkehrswertgutachten herangezogen werden, entstammen der Wertermittlungsverordnung bzw. der ÖNORM B 1801. Also ohne Berücksichtigung einer möglichen Umwidmung und wie der ImmoFokus exklusiv in Erfahrung bringen konnte bestätigte ein Gutachter die Ergebnisse des Erstgutachtens. Der Kollege habe gute Arbeit abgeliefert. 

Ein Käufer mit Fantasie, der vor seinem geistigen Auge bereits ein Hotel am Standort sieht, ist vielleicht bereit mehr für die Immobilie zu bezahlen.

Stellt sich die Frage, warum die Wirtschaftskammer den Verkauf freihändig vergeben hat. War so eine Eile geboten? Warum kein Bieterverfahren? Bei jedem Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand müssen Angebote eingeholt werden. Immobilien dürfen freihändig verkauft werden? Das darf nicht sein.