Positionen & Meinungen Erleichterungen der KIM-Verordnung positiv

Haus- und Grundbesitzer begrüßen Lockerungen der starren Kreditvorschriften und bauen auf weitere Schritte

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Erleichterungen der KIM-Verordnung positiv

Seit Inkrafttreten der KIM-Verordnung im Sommer 2022 hat es bereits kleinere Lockerungen bei der Vergabe von Wohnkrediten gegeben. Die gestern vom Finanzmarktstabilitätsgremium empfohlenen Änderungen bei den Ausnahmekontingenten an die Banken sind ein weiterer Schritt nach vorne.

ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer zu der Lockerung der Vergaberegelungen: „Nur langsam nähert sich das Eichhörnchen“ und zeigt sich über diese jüngste Entwicklung durchaus erfreut, weil damit die Dispositionsfähigkeit der Banken etwas erhöht und die Möglichkeiten zur Erlangung eines Wohnkredites für Antragsteller außerhalb dieses strengen Regelwerkes ein wenig erleichtert wird.

Prunbauer sieht jedoch deutlich Luft nach oben für weitere Erleichterungen, die bei der nächsten Sitzung folgen sollten. „Keinesfalls soll die KIM-Verordnung nach Ablauf im Juni 2025 ein weiteres Mal erneuert werden“, betont Prunbauer: „Dies würde den Schaden, den die aktuelle Verordnung bereits angerichtet hat, deutlich verschärfen. Vor allem junge Menschen müssen eine Aussicht haben, zu Eigentum zu kommen.“ 

KIM Verordnung

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