Fünf Schuldsprüche bei Betrug beim Bau des Semmering-Tunnels

Urteilsverkündung im Prozess gegen sechs Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs beim Bau des Semmering-Tunnels. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, für die anderen gab es teils hohe Haftstrafen.

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Fünf Schuldsprüche bei Betrug beim Bau des Semmering-Tunnels

Mehreren Beschuldigten wurde vorgeworfen, Baumaterial und Diesel im Wert von rund zwei Millionen Euro abgezweigt zu haben. Laut ORF.at kam es heute zu Verurteilungen. Die höchste Strafe bekam der 35-jährige Baukaufmann, der für die bauausführende Firma der Arbeitsgemeinschaft SBT 3.1 Grautschenhof  tätig gewesen war und bei dem die Fäden zusammengelaufen sein sollen. 

 Er wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Vier weitere Angeklagte fassten teilweise bedingte Haftstrafen zwischen zehn Monaten und drei Jahren aus, ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten, die geständig waren, nahmen ihre Urteile an; da allerdings die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgab, sind sie ebenso noch nicht rechtskräftig wie die anderen.