Flughafen-Vorstand: Urteil zu dritter Piste "falsch und diskriminierend"

Der Flughafen Wien wird alle möglichen Rechtsmittel gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ergreifen, in dem der Bau der dritten Piste untersagt wird. In der Entscheidung sieht die Asfinag kein Präjudiz für den umstrittenen Lobautunnel.

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Der Flughafen Wien wird alle möglichen Rechtsmittel gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ergreifen, in dem der Bau der dritten Piste untersagt wird. Das Gericht habe den Verlust von Ackerland und die Sorge vor steigendem CO2-Ausstoß über alle anderen Erwägungen gestellt und damit sich selber zu einem "Über-Gesetzgeber" gemacht, kritisiert Flughafen-Vorstand Günther Ofner. Seiner Ansicht nach, würde das einem Investitionsstopp gleichkommen, daher müsste der Bundesgesetzgeber darüber entscheiden. Sollte aber aus dieser Überlegung speziell nur die dritte Piste verboten werden, dann wäre das "schwerwiegend diskriminierend", sagt der Flughafenvorstand. Laut Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) sei das Urteil sei jetzt zur Kenntnis zu nehmen. Für Leichtfried ist es auch juristisch bemerkenswert, dass scheinbar erstmals Klimaschutz als Grund in das Urteil eingeflossen ist. In der Entscheidung sieht die Asfinag kein Präjudiz für den umstrittenen Lobautunnel (S1-Verlängerung).
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