FMA-Vorstand Eduard Müller weiter für strenge Regeln bei Immo-Kreditvergabe

Krise am Immobilienmarkt noch nicht überwunden - KIM-Verordnung wichtig für nachhaltige Kreditvergabe und Stabilität der Banken

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FMA-Vorstand Eduard Müller weiter für strenge Regeln bei Immo-Kreditvergabe

Der Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Eduard Müller, spricht sich für eine Verlängerung der sogenannten KIM-Verordnung und damit für weiterhin strenge Regeln bei der Kreditvergabe aus. "Wir sehen, dass es greift und sehen, dass es beste europäische Praxis ist", so Müller am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Die Einhaltung der Standards sei wichtig für die Leistbarkeit von Krediten und damit auch die Stabilität der Banken.

Vor allem Kreditnehmende, die mit variablen Darlehen ausgestattet sind, hätten im Zuge steigender Zinsen "bitteres Lehrgeld" bezahlt. Der Umstand, dass sich zuletzt das Kreditvergabevolumen reduzierte, sei dabei auch nicht auf die KIM-Verordnung, sondern allen voran auf das Tempo der Zinswende zurückzuführen. Das für die Regelung zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) habe in diesem Umfeld präventiv gehandelt, hielt Müller fest. Darüber hinaus hätten Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF) den österreichischen Kurs begrüßt und mit Blick auf die Zukunft bestätigt.

Die Lage am Immobilienmarkt beurteilt die FMA nach wie vor als schwierig. Risiken haben sich laut Müller zuletzt vor allem am Gewerbeimmobilienmarkt offenbart. So seien die entsprechenden Kredite zu 85 Prozent variabel verzinst, außerdem würden strukturelle Entwicklungen wie der anhaltende Trend zum Homeoffice Druck auf die Branche ausüben. Entsprechend gestiegen ist die Quote ausfallender Kredite (NPL) in diesem Segment, von 1,1 Prozent im Jahr 2022 auf 3,3 Prozent im vergangenen Jahr.

Immerhin aber sei zuletzt die Kluft zwischen den Einkommen der Menschen und den Preisen für Wohnimmobilien zurückgegangen - für die Menschen werde Wohneigentum also wieder leistbarer, sagte Müller. Außerdem wies er darauf hin, dass den Banken für die Vergabe von Immobilienkrediten auch Ausnahmekontingente zur Verfügung stehen, die zuletzt nicht ausgeschöpft worden seien. "Da ist noch Spielraum." In der jüngsten Sitzung des Gremiums im März war eine Vereinheitlichung der entsprechenden Kontingente vorgeschlagen worden. Ob die KIM-Verordnung an sich verlängert wird, wird erst 2025 entschieden. (apa)