GBV-Obmann: "Prozess der Verländerung des Wohnbaus unumkehrbar"

Ab 2018 sind die Bundesländer für die Einhebung des Wohnbauförderbeitrags zuständig. Mit diesem Schritt, vereinbart bei den Finanzausgleichsverhandlungen im vergangenen Herbst, gelange der Ende der 1980er-Jahre eingeleitete Prozess der sukzessiven Verländerung der Wohnbauagenden zu seinem Höhepunkt, sagte Gemeinnützigen-Obmann Karl Wurm.

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Ab 2018 sind die Bundesländer für die Einhebung des Wohnbauförderbeitrags zuständig. Mit diesem Schritt, vereinbart bei den Finanzausgleichsverhandlungen im vergangenen Herbst, gelange der Ende der 1980er-Jahre eingeleitete Prozess der sukzessiven Verländerung der Wohnbauagenden zu seinem Höhepunkt, sagte Gemeinnützigen-Obmann Karl Wurm auf dem 57. Wohnsymposium von STANDARD und „Wohnen Plus“ am Donnerstagabend. „Angesichts der österreichischen Realverfassung halte ich diesen Schritt für unumkehrbar.“ Die Länder seien damit im Wohnbau die bestimmende Kraft; genau deshalb müssten sie nun aber auch „liefern", so Wurm weiter. Diverse Bundes-Wohnbauprogramme seien in den vergangenen Jahren an Widerständen der Länder gescheitert, nun solle sich der Bund auf wenige Dinge konzentrieren: Etwa die Bodenpolitik, oder den Abbau überbordender Verordnungen und Normen. Die Länder müssten nun kostengünstiges Bauen im Fokus haben.
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