Haben Sie es schon bemerkt? Es ist Wahlkampf!

Das heißt wohl: Mietrechtsreform ade.

Es kam wie es kommen musste. Der Wahlkampf naht und die Diskussionskultur fällt gegen null.

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Es kam wie es kommen musste. Der Wahlkampf naht und die Diskussionskultur fällt gegen null. 

„Eine Ursache für die explodierenden Mieten sei, dass die teils systematische, unrechtmäßige Bereicherung durch vorsätzlich überhöhte Mieten derzeit in der Praxis gänzlich ungeahndet bleibe“, formulierte es diese Woche SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher bei einer Pressekonferenz in Wien. Eine Untersuchung der Mietervereinigung mit der Mieterhilfe der Stadt Wien von November 2018 bis Februar 2019 mit 500 Mietzinsüberprüfungen in Wiener Altbauten zeigte, dass 80 Prozent (400) der überprüften Mieten deutlich überhöht waren. Wie die Vorauswahl der untersuchten Mietverträge vorgenommen wurde, diesen Hinweis blieb sie schuldig. Wahrscheinlich nicht ohne Grund. Da die Mietervereinigung im Spiel ist, ist davon auszugehen, dass es sich um Verträge mit Verdachtsmomenten auf die Vorschreibung eines überhöhen Mietzinses handelt. Die Ergebnisse beruhen schlichtweg auf einer nicht repräsentativen, unwissenschaftlichen Erhebung der Stadt Wien und der Mietervereinigung. 

Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien, hat es trefflich auf den Punkt gebracht: „Der Vergleich hinkt ungefähr genauso, als ob man zu einem Wiener Orthopäden geht und im Wartezimmer unter den Patienten eine Umfrage macht. Dabei stellt man überrascht fest, dass vier von fünf Patienten Knie- oder Rückenprobleme haben und schließt daraus, dass deshalb 80 Prozent aller Wiener unter Knie- oder Rückenproblemen leiden. Darüber hinaus machen jene 400 Wohnungen bei einer Gesamtheit von ungefähr 200.000 Wiener Altbau-Mietverträgen gerade mal zwei Promille aus. Also so mancher Produktionsbetrieb würde bei einer Fehlerquote von zwei Promille in Jubelschreie ausbrechen.

Abgesehen davon ist es, auch dank der unübersichtlichen Anlassgesetzgebung, selbst für Profis mitunter nicht einfach, die rechtlich zulässige Miete festzustellen und vorzuschreiben. Als Beispiel sei hier nur die Lagezuschlagskarte der Stadt Wien in Erinnerung gerufen – sei hier nur am Rande erwähnt.

Aber was soll’s. Wahlkampf is.

In einem stimme ich Ruth Becher zu: „Für den seit einem Jahr angekündigten Mietrechtskonvent gibt es noch nicht einmal einen Termin.“ Ohne Konvent wird’s keine Mietrechtsreform geben. Also heißt es wieder einmal: Mietrechtsreform ade.