Handelsverband Corona-Umfrage

Umsatzrückgänge von mehr als 50 Prozent

Ein Viertel könnte bereits im April von Zahlungsunfähigkeit betroffen sein. eCommerce kompensiert nur Bruchteile.

von 2 Minuten Lesezeit

Handelsverband Corona-Umfrage

Seit mehr als einem Monat befindet sich Österreich im Corona-Krisenmodus, der Internationale Währungsfonds hat für 2020 eine heftige globale Rezession prognostiziert. Wie es den heimischen klein- und mittelgroßen Unternehmen im Handel derzeit geht, mit welchen Herausforderungen sie besonders zu kämpfen haben und welche Maßnahmen ihnen am meisten helfen würden, hat der Handelsverband in einer Blitzumfrage analysiert.

Heftige Umsatzverluste für 75 Prozent der stationären KMU-Händler

In der Befragung geben drei Viertel der KMU-Unternehmen an, dass sich die Corona-Krise und der vorübergehende Shutdown negativ auf ihren Umsatz im stationären Handel ausgewirkt haben. Fast ein Drittel der Händler hat auch im Onlinehandel mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. 

Im April erwarten – trotz der schrittweisen Öffnung im Handel seit 14. April – sogar 80 Prozent der Händler eine negative Umsatzentwicklung, fast 60 Prozent rechnen dabei mit einem starken Geschäftsrückgang von mehr als -50 Prozent. 

Onlinehandel kann Verluste auf der Geschäftsfläche nicht ausgleichen

Im Zuge der Corona-Pandemie haben 14 Prozent der heimischen KMU-Händler einen Webshop erstellt, weitere 24 Prozent haben ihren bestehenden Onlineshop ausgebaut. Einen Teil der Umsatzverluste kann man damit schon auffangen, allerdings reden wir hier von maximal 50 Millionen Euro (bei einem wöchentlichen Umsatzverlust von bis zu einer Milliarde Euro im österreichischen Handel während des Shutdowns). 

42 Prozent der kleineren Händler mussten daher Teile der Belegschaft in Kurzarbeit schicken, 17 Prozent bereits Mitarbeiter entlassen. Neueinstellungen gab es im März lediglich in 4 Prozent der Betriebe. 

Es ist daher nicht überraschend, dass bereits mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen um finanzielle Hilfen aus dem Corona-Rettungsschirm angesucht haben bzw. planen, dies noch zu tun. Eile ist insbesondere bei Kurzarbeitsanträgen geboten, da hier die Frist für die rückwirkende Begehrensstellung für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn im Monat März nur noch bis heute, 20. April 2020, 24:00 Uhr, möglich ist. Ab 21. April können nur noch Kurzarbeitsanträge eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.

Über die Umfrage

ie Erhebung fand von 16. bis 20. April statt, 233 KMU-Händler (52 stationäre Händler, 41 Online-Händler und 140 Omnichannel-Händler) aus dem Kreis der 3.000 Mitglieder des Handelsverbandes nahmen an der Befragung zu den Auswirkungen der Corona-Krise teil.