Interaktiver Real Estate Evening von FSM Rechtsanwälte & VÖPE Next

Zum Thema „(Anti) Claim-Management und was dabei in der Projektentwicklung relevant ist“, wurden die Teilnehmer mit Live-Umfragen und Q&As direkt eingebunden.

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Interaktiver Real Estate Evening von FSM Rechtsanwälte & VÖPE Next

Der erste Real Estate Evening von FSM Rechtsanwälte (FSM) und VÖPE Next – next generation der Projektentwickler:innen in den Räumlichkeiten von FSM war ein innovatives, interaktives Event. Zum Thema „(Anti) Claim-Management und was dabei in der Projektentwicklung relevant ist“, wurden die Teilnehmer:innen mit Live-Umfragen und Q&As direkt eingebunden. Diskutiert wurden Strategien und Beispiele aus der Projektentwicklung sowie aktive Maßnahmen, um etwaige Claims vorzubeugen. Impulse gaben Marta Smagacz-Jedlinska, Projektsteuerung bei STC Development und Alexander Hock, Rechtsanwalt und Leiter des Litigation Teams bei FSM.

Einig war man sich, dass im Anti-Claim-Management eine gute Beziehungsebene, early contracting, Aufklärung, das Prüfen der Ansprüche, aber vor allem Kommunikation wichtig sind. Denn, so Marta Smagacz-Jedlinska: „Wie man mit Anti-Claim Management umgeht, hängt immer davon ab, wie man kommuniziert.“ Sie betonte, dass in der Projektentwicklung erst in den vergangenen Jahren das Bewusstsein für präventives Anti-Claim Management gewachsen ist, um das Risiko und damit spätere Mehrkosten zu minimieren. Konkret empfiehlt sie, sich mit dem Thema bereits in der Entwicklungs- und Ausschreibungsphase auseinanderzusetzen und somit schon im Projektaufbau die Verantwortlichkeiten, Schnittstellen und Leistungen zu definieren.

Oftmals ziehen auch unvorhergesehene Ereignisse Nachforderungen nach sich. Etwa Materialpreissteigerungen aufgrund der Corona-Pandemie. Damit es nicht zu einem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren kommt, das oft auch Mehrkosten durch Umplanung nach sich zieht, rät Alexander Hock, „sich von Anfang an Gedanken zu machen, wie mit auftretenden Konflikten umzugehen ist.“ Anzudenken sei dabei auch die Vereinbarung von Schiedsklauseln, die vorsehen, dass im Falle des Falles ein Schiedsgericht bestellt wird. Das Wichtigste sei es jedoch, „einen Kompromiss auf Augenhöhe zu erzielen.“