Johann Gross, GROSS&GROSS Versicherungsmakler GmbH

Beim Thema Zukunftstrends in der Versicherungsbranche sind sich Experten einig, dass eine Spezialisierung im Versicherungsbereich auf bestimmte Fachgebiete unumgänglich ist. Ein ebenso wichtiger Punkt ist das Thema der Risikoabdeckung.

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Zum Thema des Zukunftstrends in der Versicherungsbranche stellen sich aus unserer Sicht zwei Fragen. Einerseits wohin die Reise grundsätzlich geht und andererseits wer haftet wofür im Fall eines Versicherungsvertragsabschlusses? Nicht nur wir sondern auch andere Experten sind davon überzeugt, dass eine Spezialisierung im Bereich der Versicherung auf bestimmte Fachgebiete unumgänglich ist. In vielen Lebensbereichen ist uns dies schon in Fleisch und Blut übergegangen, z.B. bei einem medizinischen Problem wenden wir uns an einen Facharzt. Das Selbe machen wir im Rechtsbereich, auch hier suchen wir uns einen auf unser Problem spezialisierten Rechtsanwalt. Gleiches wird zukünftig für anspruchsvolles Versicherungsklientel, wie es die Immobilienbranche ist, eine immer wichtigere Rolle spielen. Warum sollte ich mich als Kunde mit meinen Immobilienprojekten an einen Spezialisten wenden? Die allgemeine Annahme, dass die Versicherungsprodukte bei den Versicherungsgesellschaften grundsätzlich mehr oder weniger ident sind, ist eine irrige Meinung. Es bestehen selbst bei Standardprodukten große Unterschiede. Der Spezialist lässt darüber hinaus bei der Ausarbeitung des richtigen Versicherungsschutzes aktuelle OGH Entscheidungen, EU Verordnungen etc. in den Versicherungsumfang einfließen. Versicherungen bieten im Großen und Ganzen Produkte von der Stange an. Beim Spezialisten erhalten Sie ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt. Ein weiterer Grund sich an einen Spezialisten zu wenden, betrifft die persönliche Haftung. Welcher Haftung sollte sich ein Projektentwickler, Bauträger oder Immobilientreuhänder bewusst sein? Beim Abschluss einer Projekt- oder Gebäudeversicherung verbleibt das Risiko von Deckungslücken dann beim Auftraggeber, wenn er den Versicherungsvertrag über einen Außendienstmitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft oder einen Versicherungsagenten tätigt. Nur bei der Beauftragung eines unabhängigen Versicherungsmaklers kann sich der Auftraggeber seiner Haftung entledigen. Dies deshalb, weil dieser vom Gesetzgeber laut §1299 ABGB als Sachverständiger eingestuft wird. Die Versicherungssumme in der Berufshaftpflicht ist z.B. dreimal so hoch wie von Immobilientreuhändern oder Rechtsanwälten. Die Konsequenz daraus: Betrauen Sie für Ihre Projekt- und Gebäudeversicherungen nur einen Versicherungsmakler mit einer Risikoabdeckung und da nur einen, der auf das Gebiet der Projekt- und Immobilienversicherungen spezialisiert ist. Nur bei diesem erhalt Sie innovative Versicherungskonzepte.