Kategoriemieten steigen ab Februar

Wer einen Mietvertrag mit Kategoriemietzins hat, muss demnächst mit einer Anhebung rechnen. Ob und wann diese wirksam wird, hängt aber von Formalitäten ab.

von 0 Minuten Lesezeit

Ab 1. Februar 2018 erhöhen sich die Kategoriemietzinse für Mietwohnungen. Für die beste Ausstattungskategorie A steigt der Zins pro Quadratmeter und Monat von 3,43 auf 3,60 Euro an, für die Kategorie B von 2,57 auf 2,70 Euro. In Kategorie C und „Kategorie D brauchbar“ können künftig 1,80 Euro pro Quadratmeter verlangt werden, in „Kategorie D unbrauchbar“ bis zu 90 Cent. Der Kategoriemietzins ist die strikteste Form der gesetzlichen Mietzinsbeschränkung. Die Zahl der Mietverträge, für die er noch gilt, nimmt immer mehr ab. Vor allem sind das vor dem 1. März 1994 abgeschlossene Verträge im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Bei späteren Vermietungen ist nur noch die Ausstattungskategorie D betroffen (unbrauchbar oder ohne Wasser bzw. WC in der Wohnung). Ganz generell greifen Mietzinsbeschränkungen nur im Altbau (Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und einer Baubewilligung bis zum 30. Juni 1953 bzw. bei vermieteten Eigentumswohnungen bis zum 8. Mai 1945) oder in geförderten Neubauten.
Quelle öffnen