Keine Chance für dicke Luft

Der Horror eines jeden Mieters – Schimmel. Dieser ist nicht nur in Altbauten zu finden. Auch in sanierten Gebäuden und Neubauten kann es zu einem Schimmelbefall kommen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein.

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Der Horror eines jeden Mieters – Schimmel. Dieser ist nicht nur in Altbauten zu finden. Auch in sanierten Gebäuden und Neubauten kann es zu einem Schimmelbefall kommen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein.

Vor allem in der kalten Jahreszeit wird Schimmelwachstum in der Wohnung immer wieder zum Problem vieler Mieter und Eigenheimbesitzer. Schimmelpilze befinden sich überall in der Umwelt – vor allem im Spätsommer sind die Sporen zuTausenden in der Außenluft vorhanden. Wenn sie in die Wohnräume gelangen, brauchen sie zum Wachsen vor allem eines: Feuchtigkeit. So ist das Schimmelproblem nicht nur in Altbaugebäuden zu finden, genauso können auch Neubauten betroffen sein. Es gibt verschiedene Ursachen für eine Schimmelbildung.

Zu wenig Lüften, falsches Heizen

Oftmals ist falsches oder unzureichendes Lüften und Heizen die Fehlerquelle. Durch Kochen, Baden, Wäschetrocknen oder Pflanzen wird Feuchtigkeit produziert, die sich in der Raumluft sammelt. Man sollte darauf achten, dass die relative Luftfeuchtigkeit nicht mehr 70 Prozent beträgt – vor allem in Wandnähe. Je wärmer die Temperatur in der Wohnung, desto mehr Feuchtigkeit kann sich in der Luft ansammeln. Wenn diese warme und feuchte Luft auf kältere Gegenstände oder Wände trifft, kann aufgrund des Temperaturunterschiedes der in der Luft enthaltene Wasserdampf als Tau kondensieren – perfekte Bedingungen für Schimmel. Dies kann auch passieren, wenn zum Beispiel Möbel zu nahe an der Außenwand stehen – auch dort können Kältebrücken die Schimmelbildung begünstigen. Es gilt: Je kälter der Raum, desto öfter sollte gelüftet werden. Grundsätzlich sollte man mindestens morgens und abends für zehn Minuten gründlich lüften. Beim Heizen sollte beachtet werden, dass auskühlende Wände und ständig wechselnde Raumtemperaturen die Schimmelbildung begünstigen.

Baulich bedingte Mängel

Doch nicht immer sind die Bewohner schuld an der Schimmelbildung. Auch unterschiedliche Baumängel und eindringende Feuchtigkeit können Ursachen sein. Fehlerquellen sind beispielsweise verrutschte Dachziegel, Risse in der Außenwand, undichte Wasser- und Abwasserleitungen oder verstopfte Regenrinnen. Auch undichte Türen und Fenster, eine schlechte Dämmung, aber hermetische Abdichtung von Wohnungen und damit einhergehend geringe Luftzirkulation sind mögliche Auslöser. Ebenso kann die sogenannte Neubaufeuchtigkeit dann zu Schimmel führen, wenn die Wände aufgrund der Putzarbeiten noch nicht vollständig ausgetrocknet sind.

Beseitigung

Schimmelpilz kann nicht nur den betroffenen Bewohnern schaden, sondern auch der Bausubstanz und den Einrichtungsgegenständen. Es ist aber nicht jeder Schimmelpilz sichtbar. Möglicherweise kann man einen Befall nur durch einen modrigen, muffigen Geruch wahrnehmen. Hat man die Vermutung, dass sich Schimmel ausgebreitet haben könnte, sollten die verdächtigen Stellen auf jeden Fall geprüft werden. Proben können zwar selbst genommen und eingeschickt, kleine Stellen eigenhändig entfernt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch einen Fachmann zu Rate ziehen. Dieser kann fachgerechte Raumluftuntersuchungen durchführen, um die Sporenkonzentration zu messen, und die Ursache finden und gegebenenfalls beheben. Messungen nach „Vernebelung“ (Sterilisierung von Räumen mit fungiziden Mitteln) machen keinen Sinn, da tote Bestandteile nicht mehr erfasst werden können, jedoch nach wie vor gesundheitlichen Schaden anrichten können.

Bei der eigenständigen Entfernung kleiner Schimmelflächen ist darauf zu achten, Staubmasken und Schutzbrillen zu tragen, da der Pilz starke allergische Reaktionen auslösen kann sowie Ursache vieler (Atemwegs-) Erkrankungen ist. Personen mit schwachem Immunsystem, chronischen Atemwegserkrankungen oder bekannter Schimmelpilzallergie sollten nicht selbst Hand anlegen. Die betroffene Stelle sollte mit einem feuchten Lappen entfernt werden, um zu verhindern, dass sich Sporen in der Raumluft verteilen. Zur oberflächlichen Entfernung empfiehlt sich das Abwischen mit 80-prozentigem Alkohol – Essig ist nicht geeignet, da Schimmel ein saures Milieu bevorzugt. Völlig unzureichend ist einfaches Überstreichen mit Farbe.

schimmel

Mögliche Mietzinsminderung

Wird Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte sofort der Vermieter bzw. die Hauptverwaltung schriftlich informiert werden. Grundsätzlich gilt, dass Schimmel ein „ernster Schaden des Hauses“ ist und unter die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt. Eine Übertragung der Erhaltungspflicht an den Mieter ist in der Regel unzulässig. Nur vereinzelte, geringfügige Schäden müssen vom Mieter selbst beseitigt werden. Die Kosten trägt dabei zumeist der Verursacher. Tatsache ist jedoch, dass es zu einer Mietzinsminderung kommen kann. Die Arbeiterkammer gibt Beispiele einer Mietzinsminderung zwischen 20 (Miet- zinsminderung bei Nichtbenützbarkeit der Dusche sowie einer Feuchtigkeits- und Schimmelbildung, die zu einer allergischen Reaktion des Mieters geführt hat) und 100 Prozent (je nach Ausmaß bei Schimmel mit Abbröckeln von Malerei und Verputz) an.

Informieren kann man sich unter anderem bei der MA 39 sowie beim Bundesverband für Schimmelsanierung und technische Bauteiltrockenlegung.


Tipps

  • Regelmäßig stoßlüften – dabei ist zu beachten, dass bei Neubauten in den ersten beiden Heizperioden intensiver gelüftet werden muss
  • Luftfeuchtigkeit von 70 Prozent nicht überschreiten
  • Gleichmäßiges Heizen – Temperaturschwankungen vermeiden
  • Keine Möbel dicht an die Außenwände stellen
  • Nach dem Duschen Wasser von Wänden und Boden entfernen, Abluftanlage verwenden, beim Kochen Dunstabzug benutzen
  • Wenig beheizte Räume aktiv heizen und verstärkt lüften und nicht mit Luft aus wärmeren Räumen aufwärmen (Tauwasserbildung vermeiden)
  • Schimmel und dessen Ursachen vom Experten entfernen lassen
Quelle: Fotolia