Kontraproduktiv

Dass die Herausnahme der Grundsteuer und Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog eine Entlastung für den Mieter darstellt, ist nur auf den ersten Blick richtig – aber zu kurz gedacht. Denn der Mieter ist auch Steuerzahler – und als solcher zahlt er die Zeche dieser kurzsichtigen Maßnahme.

von 0 Minuten Lesezeit

Dass die Herausnahme der Grundsteuer und Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog eine Entlastung für den Mieter darstellt, ist nur auf den ersten Blick richtig – aber zu kurz gedacht. Denn der Mieter ist auch Steuerzahler – und als solcher zahlt er die Zeche dieser kurzsichtigen Maßnahme. Mit der Mietrechtsreform soll Wohnen günstiger werden. So viel ist dem Regierungsprogramm von 2013 zu entnehmen. Seither wird verhandelt. Rausgekommen ist bis jetzt nichts. Bisher sind alle vollmundig angekündigten Termine, zu welchen die Reform präsentiert werden hätte sollen, verstrichen. Wenn man glaubt, dass zwischendurch auch neue, innovative Vorschläge – Halt. Politik ist ansteckend. Jetzt bemühe ich auch schon Stereotypen – also schnell fünf Euro ins Phrasenschwein geworfen – präsentiert wurden, der irrt gewaltig. Grundsteuer und Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog nehmen, Maklerprovision für Mieter abschaffen – alles schon dagewesen. Ob das Bestellerprinzip die Mietkosten tatsächlich reduzieren kann, steht in den Sternen und ist mehr als fraglich. Es darf mehr als bezweifelt werden, dass den Mietern tatsächlich Kosten erspart bleiben – insbesondere bei Wohnungsneubauten. Dort können – und werden – die Vermieter gezahlte Provisionen einfach in die Miete einpreisen und auch am Markt umsetzen. Dass die Herausnahme der Grundsteuer und Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog eine Entlastung für den Mieter darstellt, ist nur auf den ersten Blick richtig – aber zu kurz gedacht. Denn der Mieter ist auch Steuerzahler – und als solcher zahlt er die Zeche dieser kurzsichtigen Maßnahme. Vor allem in Wien. Warum das so ist? Die Frage des leistbaren Wohnens, Vollanwendungs- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, Lagezuschlag „Ja“ oder „Nein“ und Richtwertmieten sind Themen, die in erster Linie Wien betreffen. Wer aber ist Wiens größter Hausbesitzer? Die Gemeinde Wien. Wiener Wohnen verwaltet, saniert und bewirtschaftet die städtischen Wohnhausanlagen der Stadt. Dazu gehören rund 220.000 Gemeindewohnungen. Auch bei diesen Mieteinahmen wäre dann die Weiterverrechnung der Grundsteuer und Versicherungen nicht mehr zulässig? Wie groß das Loch ist, dass diese Mindereinnahmen der Gemeinde Wien ins Budget reißen würde, ist nicht bekannt. Bekannt allerdings ist, wer dieses Loch stopfen wird müssen. Am Ende also wir – die Steuerzahler. Das könnte man verschmerzen und mit sozialer Umverteilung rechtfertigen, wenn es sich bei den Mietern im Gemeindebau, um wirklich sozial Schwache handeln würde. Dies ist allerdings nicht der Fall. Von sozialer Treffsicherheit keine Spur. Schon heute wird vielen Hauseigentümern vorgeworfen, ihre Wohnungen leerstehen zu lassen. In erster Linie passiert dies, weil sich das Vermieten aufgrund der vielen Beschränkungen einfach nicht rentiert. Wenn tatsächlich so viele Wohnungen leeststehen, wie oft behauptet wird, sollte man sich Maßnahmen überlegen, die die Vermietung dieser Objekte für den Vermieter wieder rentabel machen. Denn eines steht fest: Nur eine Vergrößerung des Angebots führt zu einem Sinken der Preise. Angebotsverknappung hingegen nicht. Die Herausnahme der Grundsteuer und Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog ist kontraproduktiv.
Quelle: Fotolia