Mietvertragsgebühr - der große Wurf?

Jetzt ist sie also Geschichte. Die Mietvertragsgebühr ist – zumindest bei Mietwohnungen – gefallen. Wie hoch das Minus im Staatssäckel sein wird? Keine Ahnung. Aber was soll’s wenn es gilt Wahlzuckerln zu verteilen. In diesem Fall sind es saure Drops. Denn der Wegfall der Mietvertragsgebühr ist alles andere als der große Wurf.

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Jetzt ist sie also Geschichte. Die Mietvertragsgebühr ist – zumindest bei Mietwohnungen – gefallen. Wie hoch das Minus im Staatssäckel sein wird? Keine Ahnung. Aber was soll’s wenn es gilt Wahlzuckerln zu verteilen. In diesem Fall sind es saure Drops. Denn der Wegfall der Mietvertragsgebühr ist alles andere als der große Wurf. Das monatliche Gesamtentgelt für eine Wohnung beträgt 1.000 Euro und es ist eine Dauer von einem Jahr vereinbart. Nach Ablauf des Jahres verlängert sich der Vertrag bei Nichtkündigung auf unbestimmte Zeit. Es wäre daher im Allgemeinen eine Dauer von vier Jahren (ein Jahr bestimmte Zeit und drei Jahre für die unbestimmte Zeit) zugrunde zu legen. Da es sich um eine Wohnung handelt, ist aber höchstens das Dreifache des Jahreswertes für die Berechnung der Gebühr heranzuziehen. Der Gesamtwert beträgt daher 1.000 Euro x 36 Monate = 36.000 Euro, davon 1 Prozent ergibt 360 Euro Gebühr. Hurra. Auf eine Laufzeit von 4 Jahren sind das umgerechnet 7,50 Euro Ersparnis pro Monat. Nun mal ehrlich. Entscheiden 7,50 Euro Ersparnis pro Monat darüber, ob ich mir eine 1.000 Euro teure Mietwohnung leisten kann oder nicht? Selbst wenn ich nur ein Jahr in der Wohnung bleibe. Entscheiden dann 30 Euro Ersparnis pro Monat darüber, ob ich mir eine 1.000 Euro teure Mietwohnung leisten kann oder nicht? Bei einer 500 Euro teuren Wohnung wären es 3,75 Euro bzw. 15 Euro Ersparnis pro Monat. Wirklich freuen werden sich die Hausverwaltungen über Einsparung beim Verwaltungsaufwand. Klar freut jeden, wenn er mehr im Geldbörserl hat. Sich dafür aber als Retter des leistbaren Wohnens abfeiern zu lassen, ist eine Verar... – Pardon – Unverfrorenheit. Die nächste Gebührenerhöhung bei Wasser und Strom – und schon sind die Mindereinnahmen ausgeglichen.
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