Mietvertragsgebühr fällt frühestens Ende Oktober

Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr bei Wohnimmobilien wurde vergangene Woche im Parlament beschlossen, in Kraft ist sie aber noch nicht.

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Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr bei Wohnimmobilien wurde vergangene Woche im Parlament beschlossen, in Kraft ist sie aber noch nicht. Wer also dieser Tage noch einen schriftlichen Wohnungsmietvertrag abschließt, ist noch zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, darauf weisen die Österreichische Mietervereinigung und der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) hin. Wann wird die Abschaffung aber nun tatsächlich wirksam? Grundsätzlich gilt hier: Da im Beschluss kein explizites Datum genannt wird, tritt die Novelle am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bevor dies geschehen kann, müssen aber noch zwei Dinge erledigt werden: Die Abschaffung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden, und danach muss der Beschluss (beziehungsweise dessen verfassungskonformes Zustandekommen) vom Bundespräsidenten per Unterschrift bestätigt werden.
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