Nachzahlungen von Ex-Buwog-Mietern gefordert

Von Mietern ehemaliger Buwog-Wohnungen werden vom neuen Eigentümer bis zu mehreren tausend Euro an Nachzahlungen gefordert. Für die Arbeiterkammer Tirol (AK) ist das unzulässig.

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Von Mietern ehemaliger Buwog-Wohnungen werden vom neuen Eigentümer bis zu mehreren tausend Euro an Nachzahlungen gefordert. Für die Arbeiterkammer Tirol (AK) ist das unzulässig. In den Schreiben des neuen Liegenschaftsverwalters an die Mieter werden diese zu Zahlungen bis zu mehreren tausend Euro aufgefordert. Die Schreiben wurden in den vergangenen Tagen zugestellt. Jetzt würden sich viele alte Mieter, vor allem Pensionisten, an die Arbeiterkammer wenden, weil sie nicht wissen, wie sie die hohen Nachzahlungsforderungen aufbringen sollen, berichtet die AK. Für sie ist bemerkenswert, dass die neue Eigentümerin JP Tirol GmbH & Co KG noch im Dezember 2016 beteuert hat, dass sich für die Mieter durch die Übernahme der etwa 1.150 Buwog-Wohnungen in Tirol nichts ändern werde. Es sei versichert worden, dass sich die Mieten nicht erhöhen würden.
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