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"Nachhaltigkeitsbonus" als neues Instrument neben Zuschüssen, geförderten Krediten und Haftungsübernahmen - Einreichungen ab 3. April möglich - Empfehlungen des Rechnungshofes "umfangreich berücksichtigt"

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Neue Tourismusförderung mit Fokus auf Nachhaltigkeit

Die neue gewerbliche Tourismusförderung ist unter Dach und Fach. Neben den bewährten Instrumenten - Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungsübernahmen - gibt es mit dem "Nachhaltigkeitsbonus" ein neues Instrument. Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien sei ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt worden, sagte Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) am Donnerstag bei der Präsentation der neuen Förderrichtlinien, die ab sofort gelten.

Den Nachhaltigkeitsbonus gibt es in Verbindung mit einem geförderten Investitionskredit. Mit dem Bonus werde der Bund nicht nur wie bisher 5 Prozent, sondern bis zu 7 Prozent des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition fördern, sagte Kraus-Winkler bei dem Pressegespräch. Nachhaltigkeit werde dabei nicht nur im Sinne von Umwelt- und Ressourcenschonung verstanden, sondern auch im Hinblick auf soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit ausgelegt.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen im Bereich der Umwelt- und Ressourcenschonung, wie die thermische Sanierung oder die Umstellung des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, aber auch Ausgaben im sozialen Bereich, wie die Schaffung attraktiver Personalunterkünfte und betrieblicher Kinderbetreuungseinrichtungen. Zur ökonomischen Nachhaltigkeit zählen Investitionen in die Modernisierung von Zimmern und Gasträumen oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit und Digitalisierung von Vertriebsprozessen.

Für Investitionsprojekte muss künftig ein Energieausweis vorgelegt werden und das Projekt darf nicht zu einer zusätzlichen Bodenversiegelung von mehr als 25 Prozent führen. Projekte können ab dem 3. April unter www.oeht.at eingereicht werden.

"Österreich soll zu den nachhaltigsten Destinationen der Welt gehören", so Kraus-Winkler zum übergeordneten Ziel der Förderungen. Dazu müssten die Förderinstrumente auch rasch bei den Betrieben ankommen. Die Bearbeitung von Förderanträgen dauere je nach Aufwand einige Monate. Die Anträge sollten jedenfalls vor der geplanten Investition gestellt werden.

Auch Betriebsübergaben werden weiterhin unterstützt. So gilt die Jungunternehmerförderung künftig auch für Gründungen und Betriebsübernahmen bis zu drei Jahren vor Antragstellung. Außerdem soll die Betriebsübernahme durch Familienangehörige, aber auch durch langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert werden.

Für 2023 stehen Fördermittel in Höhe von 24,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich steht ein Haftungsrahmen von rund 270 Mio. Euro zur Verfügung. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Abwicklung der Förderungen erfolgt wie bisher über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT). Mit der gewerblichen Tourismusförderung sei zuletzt ein Investitionsvolumen von über 500 Millionen Euro pro Jahr unterstützt worden, sagte OeHT-Geschäftsführer Matthias Matzer bei dem Pressegespräch.

Zuspruch für die Neuausrichtung der Tourismusförderung kam von ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl. Damit werde "der richtige Hebel aktiviert, um den Ausbau einer nachhaltigen, klimafreundlichen Tourismusinfrastruktur in unserem Land zu intensivieren". Erfreut über die neuen Förderrichtlinien zeigten sich am Donnerstag auch Vertreter von Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer. (apa)

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