Infrastruktur Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Begutachtung geschickt

Verteilernetzvertreiber müssen künftig Ausbaupläne vorlegen - Flexibler Netzzugang soll Sonnen- und Windkraftwerke fördern - Rechte zur Strom-Eigenversorgung sollen gestärkt werden

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Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Begutachtung geschickt

Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Freitag einen Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung geschickt. Ziel ist es, die "Infrastruktur für die Energiewende" sicherzustellen, die "Rechte zur Eigenversorgung mit Strom" auszuweiten und einen "flexibleren Netzzugang" zu schaffen, wie das Energieministerium mitteilte. Das neue Gesetz auf Bundesebene soll schlussendlich die neun Landesgesetze ablösen.

Konkret sollen regionale Verteilernetzbetreiber künftig zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet werden. Genehmigen muss diese die Regulierungsbehörde. Damit wären die Verteilernetzbetreiber gezwungen, "aktiv und vorausschauend zu planen", hieß es aus dem Ministerium.

Außerdem soll ein "flexibler Netzzugang" geschaffen werden, damit Sonnen- und Windkraftwerke schneller ans Netz kommen. Das bedeutet: Möchte etwa eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeisen, muss dies dem Entwurf zufolge künftig über einen gewissen Zeitraum ermöglicht werden - "auch wenn noch nicht zu jedem Zeitpunkt eine 100-prozentige Einspeisung garantiert werden kann". Die Veröffentlichung verfügbarer Netzkapazitäten durch den Netzbetreiber soll für mehr Transparenz sorgen.

Auch die Rechte der Endkundinnen und -kunden sollen gestärkt werden - allen voran jener Verbraucherinnen und Verbraucher, die Eigenversorgung, Energiegemeinschaften und Direktabnahmeverträge nutzen. Der Entwurf sieht vor, dass die Teilnahme an sogenannten Energiegemeinschafen künftig nicht mehr durch Lieferanten unterbunden werden kann. Verträge, wonach der gesamte Energiebedarf während der Laufzeit ausschließlich über einen Lieferanten zu decken ist, sollen durch ein Diskriminierungsverbot nicht mehr möglich sein.

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Direktleitungen zwischen Erzeugungslage und Verbrauchern ist ebenfalls geplant. Es sollen "Direktleitungen künftig auch Energie für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage transportieren" dürfen und "Überschusseinspeisungen über die Kundenanlage in das öffentliche Netz ermöglichen", so das Ministerium. Dies sei bisher nur eingeschränkt möglich gewesen.

Die Begutachtungsfrist ist für sechs Wochen angesetzt. Weil das Thema Energie in Österreich eine Ländermaterie ist, braucht das ElWG eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

"Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich", betonte Gewessler. "Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau."

Für Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) ist der "rasche Ausbau der Energieinfrastruktur entscheidend für Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten". Das Gesetz schaffe einen "klaren zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Speicherung, die Erzeugung, und den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen". Kocher zufolge wird mit dem Begutachtungsstart eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ministerien und Sozialpartnern eingerichtet, die ein neues Modell aus Grundversorgung und Sozialtarif erarbeiten sollen. (apa)

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