Öffentlicher Eigentümer - unliebsamer Konkurrent?

Republik, Kommunen & Co: Die Rolle der öffentlichen Hand als Eigentümer von Immobilien wird, vor allem in der Immobilienbranche, wenig positiv bewertet. Das liegt vordergründig daran, dass der öffentliche Eigentümer als unliebsamer Konkurrent, der die Regeln, unter denen er bewirtschaftet, selbst gestalten oder zumindest beeinflussen kann, wahrgenommen wird.

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Republik, Kommunen & Co: Die Rolle der öffentlichen Hand als Eigentümer von Immobilien wird, vor allem in der Immobilienbranche, wenig positiv bewertet. Das liegt vordergründig daran, dass der öffentliche Eigentümer als unliebsamer Konkurrent, der die Regeln, unter denen er bewirtschaftet, selbst gestalten oder zumindest beeinflussen kann, wahrgenommen wird. Auch wird unterstellt, dass der öffentliche Eigentümer Effizienzgrundsätzen weniger folgen muss als der „Private“ und Marktverzerrungen damit einhergehen (können). Mangelnde Transparenz und das Gefühl, der „Obrigkeit“ nicht auf gleicher Ebene gegenüberzustehen, löst ebenfalls Unbehagen aus. Und schlussendlich ist es immer eine Frage der politischen Einstellung, wieviel „Staat“ als wünschenswert erlebt wird, respektive umgekehrt betrachtet, wie sehr man dem Markt vertraut, die Fäden auch  in Belangen des öffentlichen Interesses richtig zu ziehen.

220.000 Gemeindewohnungen als Stachel im Fleisch gesehen

Es mag zu den oben angesprochenen Wertungsfragen relativierend wirken, wenn man sich vor Augen führt, dass die angeführten Bedenken nur auf einen äußerst geringen Anteil der im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Flächen zutreffen. Nur 3 Prozent des Bundesgebiets ist Bauland, dieses steht weitaus überwiegend im Eigentum Privater. Zwar sind etwa die österreichischen Bundesforste größter Grundeigentümer des Landes (860.000 Hektar, knapp mehr als ein Zehntel des gesamten Bundesgebiets), jedoch bleibt dies auf den klassischen Immobilienmarkt ohne Einfluss.

Auch beim Image der öffentlichen Hand als Grundeigentümer steht Wien pars pro toto. Werden doch vor allem die im Eigentum der Gemeinde Wien stehenden ca. 220.000 „Gemeindewohnungen“ als Stachel im Fleisch gesehen und das, wenn man nicht nur das „Ja oder Nein“, sondern das „Wie“ betrachtet, wohl nicht immer zu Unrecht. Dass die Stadt Wien wegen ausgedehnter Flächen, die sie in den Quellschutzgebieten des „Wiener Wassers“ im Rax/Schneeberggebiet besitzt, mit 58.000 Hektar knapp vor den Esterhazy Betrieben (44.000 Hektar) zweitgrößter Grundbesitzer des Landes ist, ist schon viel weniger bekannt. Vielleicht tut es da gut, sich vor Augen zu führen, welche wesentlichen staatlichen Aufgaben die Republik Österreich, die Länder und die Gemeinden in und mit eigenen Immobilien erfüllen. Umso wichtiger sind diese Funktionen, je weniger sie in den Ballungsräumen erfüllt werden, weil abseits der „Smart Cities“ die Nachfrage- respektive Kaufkraftschwäche dazu führen würde, dass kein Angebot zustande kommt.

Steuerungsinstrumente selbstbewusster und mutiger nützen

Gesundheit, Energie, Verkehr und Infrastruktur, Sicherheit und Justiz, Bildung von den Schulen für die Kleinsten bis zu Universitäten, Forschung (!), Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Gestaltung des öffentlichen Raums, Parks und Erholungsflächen, Naturschutz, Friedhöfe, und ja, Raumbedarf für Politik und Verwaltung, so unbeliebt wie notwendig, und ja, Soziales, wenn man es nicht den Kirchen oder privaten Vereinen, die ihrerseits aus öffentlichen Mitteln gespeist werden, aber keiner politischen Kontrolle unterliegen, überlassen will. Daher meine These: Dort, wo der Raumbedarf für die staatlichen Aufgaben kostengünstiger in Immobilien der öffentlichen Hand befriedigt werden kann, und dort, wo es übergeordneter Steuerung bedarf, weil die Verfolgung legitimer privater Interessen zu suboptimalen Ergebnissen führt, soll es beim Eigentum der öffentlichen Hand bleiben.

Und bestimmte Steuerungsinstrumente, die der öffentliche Eigentümer hat, sollte er wohl selbstbewusster und mutiger nützen. Aber die damit auch angesprochenen Themen Raumplanung, Wirtschaftsförderung und Förderung leistbaren Wohnens sind kontroversiell und gehören, von Seiten der Befürworter und der Kritiker staatlicher Eingriffe und kommunalen Eigentums, vorurteilsfrei und abseits weltanschaulicher Demarkationslinien evaluiert.