Recht auf Zeit: Wohnen auf fremdem Grund und Boden

Angesichts hoher Bodenpreise werden Einfamilienhäuser und Wohnanlagen oft auf fremden Gründen errichtet.

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Ein Eigenheim auf fremdem Grund wird in den vergangenen Jahren immer häufiger praktiziert. Baurechtsgrund heißt die rechtliche Konstruktion, die das ermöglicht. Der Grundbesitzer bleibt dabei Eigentümer der Liegenschaft und vergibt an den Bauherrn für mehrere Jahrzehnte das Baurecht. Dieses wird im Grundbuch vermerkt und ist belehn- und vererbbar. Eine Ursache für die Beliebtheit dieser Konstruktion sind stark gestiegene Grundstückspreise. Das entfällt beim Baurecht, der monatliche Baurechtszins ist leistbar. Dazu kommt, dass Liegenschaften für viele Besitzer eine Wertanlage darstellen, von der sie sich nicht trennen wollen, sie aber auch nicht ganz ungenützt lassen möchten. Der Wiener Rechtsanwalt Andreas Ladstätter warnt: „Das Baurecht ist immer ein Recht auf Zeit und endet nach der vereinbarten Anzahl von Jahren.“ Was dann passiert, sei abhängig vom individuellen Vertrag: „Es kann im schlechtesten Falle sein, dass Haus oder Wohnung in das Eigentum des Liegenschaftsbesitzers übergeht“, sagt Ladstätter. Er empfiehlt, im Vertrag eine Vereinbarung zu treffen.
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