Restaurant Mole West am Neusiedler See insolvent

Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet - "Wirtschaftlich verheerende Sommersaison 2022" wegen Wassermangels im See als Ursache

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Restaurant Mole West am Neusiedler See insolvent

Die Betreiberfirma des Restaurants Mole West am Neusiedler See ist insolvent. Über die Gruze, Mayer & Co Immobilien GmbH & Co KG ist am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden. Die Schulden betragen rund 2,8 Mio. Euro, berichteten KSV1870 und AKV Europa. Als Insolvenzursache gab das Unternehmen unter anderem eine "wirtschaftlich verheerende Sommersaison 2022", ausgelöst durch den Wassermangel im See, an.

Negative Auswirkungen hätten aber auch die gestiegenen Waren-, Personal- und Energiekosten gehabt. Außerdem habe das Unternehmen, das erst 2021 gegründet wurde und damals den Betrieb des Restaurants übernahm, infolge der Coronakrise keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen geltend machen können.

Der Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren, vor. Finanzieren will ihn das Unternehmen über die Fortführung des Betriebs. "Ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger ist, wird nunmehr der bestellte Insolvenzverwalter zu prüfen haben", hielt Tanja Schartel vom KSV1870 dazu fest.

Von der Insolvenz sind rund 70 Gläubiger betroffen. Mitarbeiter sind im Unternehmen nicht beschäftigt. Diese wurden von dritter Seite zur Verfügung gestellt, hieß es. Zum Insolvenzverwalter wurde Felix Stortecky bestellt. Die Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für 13. Mai geplant, die Sanierungsplantagsatzung für 10. Juni. Bis 29. April können Gläubiger noch Forderungen anmelden.

Die Gesellschafter streben eine nachhaltige Sanierung der Betreibergesellschaft an, um die "MOLE WEST" langfristig zu erhalten. Insolvenzverwalter Dr. Felix Stortecky fügt hinzu: "Ich konnte den ausgesprochen professionell vorbereiteten Sanierungsplan bereits prüfen und kann bestätigen, dass eine Unternehmensfortführung jedenfalls im Interesse der Gläubiger ist." (apa/red)