Steuerhoheit der Länder kommt mit Minischritt

Länder sollen ab 2018 sollen mehr Befugnisse in der Festlegung von Abgaben erhalten, wenngleich der erste Schritt ein kleiner ist: der Wohnbauförderungsbeitrag.

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SPÖ und ÖVP haben noch kurz vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesantrag im Parlament eingebracht, der zumindest prinzipiell weitreichende Änderungen bringen könnte. Es geht um das umstrittene Thema Steuerautonomie der Länder. Sie sollen künftig mehr Befugnisse in der Festlegung von Abgaben erhalten, wenngleich der erste Schritt ein kleiner ist: der Wohnbauförderungsbeitrag. Ab 2018 können die Länder dessen Höhe nach eigenem Gutdünken festlegen. "Die Höhe des Tarifs für Dienstnehmer und Dienstgeber bleibt der landesgesetzlichen Regelung vorbehalten", heißt es in dem Initiativantrag, der von den Abgeordneten Jan Krainer (SPÖ) und Peter Haubner (ÖVP) eingebracht wurde. Derzeit liegt der Beitrag, der auf die Lohnkosten aufgeschlagen wird, bei einem Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage für Sozialabgaben.
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