Urteil: Versteuerung des Hauptwohnsitzes noch umstritten

Seit fünf Jahren gibt es die Immobilien-Ertragsteuer in Österreich. Steuerbefreit sind Hauptwohnsitze. Jedoch ist bis heute nicht klar, wie groß das Grundstück sein darf, damit es unter die Steuerbefreiung fällt.

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Seit fünf Jahren gibt es die Immobilien-Ertragsteuer in Österreich. Steuerbefreit sind Hauptwohnsitze. Jedoch ist bis heute nicht klar, wie groß das Grundstück sein darf, damit es unter die Steuerbefreiung fällt. Im jetzigen Fall wollte ein Steirer eine bebaute Fläche von 317 Quadratmetern mit einer Gesamtfläche von 3.646 Quadratmetern, verkaufen. Das Finanzamt war der Meinung, dass die Befreiung nur für das Gebäude und einen Teil des Grundstücks – nämlich bis 1.000 Quadratmeter – gilt.  Das Bundesfinanzgericht gab dem Steirer Recht: Eigenheime seien laut Gesetz "samt Grund und Boden" Immo-ESt-befreit. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte eher in Richtung erste Instanz: Es sei nur jener Grund steuerbefreit, der "dem begünstigten Eigenheim in jenem Ausmaß zuzuordnen ist, das üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist". Dieses Ausmaß erfolge "nach Verkehrsauffassung".
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